Vor knapp zwei Jahren habe ich auf der Website zu meiner 125er eine kurze Übersicht über die diversen Helmarten[1] gegeben. Dabei habe ich auch erwähnt wie sich die Prüfnummer zusammensetzt, welche in der Regel in Form von einem Etikett fest mit dem Riemen vernäht ist.
Die Temperaturen steigen langsam aber sicher und so mancher macht sich schon an die Planung von einer Tour in den Süden. Italien ist von Süddeutschland aus schnell zu erreichen und die Alpen locken mit ihren Pässen und natürlich der Landschaft.
Jedoch macht sich auch Unsicherheit breit. In Deutschland sind »geeignete Helme« In Italien sieht es jedoch ein klein wenig anders aus:
Quelle: www.adac.de[2]
Beim Helmkauf erleichtern es einem die Hersteller zu erkennen ob der Helm die Ansprüche in Italien erfüllt oder nicht. Auf den Helmen befindet sich bei den gemäß ECE-R 22 geprüften Helmen in der Regel auf der Rückseite ein kleiner Aufkleber welcher neben den Größenangaben auch noch die erfüllte ECE-R 22 Norm angibt.
Die beiden Helme von HJC und IXS sind offensichtlich nach ECE-R 22 geprüft – und zwar in der Version 05 eben dieser Norm. Die Schreibweise »ECE R 22-05« beziehungsweise »ECER22-05« ist üblich, seltener ist auch »ECE R 22.05« mit einem Punkt zu finden.
Jedoch bleichen die Aufkleber manchmal aus, lösen sich ab oder werden bewusst vom Besitzer abgelöst da sie nicht wirklich als schön empfunden werden.
Das Ablösen des Aufklebers ist kein Problem. Denn rechtliche Relevanz hat der kleine Aufkleber ohnehin nicht. Wer gelaubt hat er kauft sich irgendwo einen solchen Aufkleber und klebt ihn auf sein »Brain-Cap«, der hat sich umsonst die Mühe gemacht. Denn: Einzig und allein was auf dem in der Regel als eingenähtes Etikett auf dem Riemen steht ist gültig.
Wie man sehen kann hat HJC dem FG 14 seinerzeit nur die eigene Modellbezeichnung als Aufkleber spendiert. Das der Helm trotzdem der ECE-R 22 entspricht und woran man erkennen kann das er der Version 05 eben dieser Norm entspricht, lässt sich am Etikett ablesen.
Die ECE-R 22 behandelt ausschließlich das Thema »Schutzhelme Krafträder«. Daher muss auf dem Etikett nirgendwo der Vermerk »ECE-R 22« auftauchen. Die ersten beiden Ziffern der langen Nummer stellen die Version der Prüfnorm dar. Beim HJC FG 14 somit »05«. Der Helm entspricht also der »ECE-R 22.05«.
Die »300157« ist die eigentliche Homologationsnummer für das Helmmodell.
Das »P« kennzeichnet die sogenannte Kinnschutzprüfung. Wäre dort »PN« zu lesen, hätte der Helm keine Kinnschutzprüfung absolviert. Dies ist beispielsweise bei Jet-Helmen der Fall, da diese bekanntlich keine sonderlich ausgeprägte Kinnschutzwirkung haben.
Die »-036« hinter dem »P« ist eine interne Herstellerbezeichnung.
Somit würde man – wenn es denn überhaupt passiert – bei einer Kontrolle den Helm absetzen müssen, die Nummer vorzeigen und alles ist in Ordnung. Wer das Etikett entfernen sollte, hat im Ausland dann unter Umständen ein größeres Problem.
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Datum: | 06.03.2013 |
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