Was ich vor einigen Tagen noch auf der Website meiner 125er im Rahmen des Beitrags »Neue Reifen für die YBR« online gestellt habe hat zu einigen Reaktionen per E-Mail geführt.
»Ist ja schön das du einen Messschieber daheim rumliegen hast. Ich habe keinen, woher soll ich dann wissen was ich an Profil habe?«
Nun ja, es gibt auch günstige Messschieber aus Kunststoff[1] welche teilweise als Werbegeschenke verteilt werden. Wer aber auch so einen nicht hat kann sich mit etwas behelfen, was beinahe jeder hat: Einem 1-Cent-Stück.
Der Abstand zwischen der Weltkugel und dem Rand der 1-Cent-Münze beträgt 1,6 mm, was der Mindestprofiltiefe für Motorräder entspricht. Ja, in Deutschland die Reifen von Leichtkrafträdern gemäß §36 StVZO bis auf 1 mm abgefahren werden, allerdings gilt diese Angabe für das Mindestprofil nicht mehr sobald man die Grenze ins Ausland überquert.
Wer mit einem Reifen mit beispielsweise 1,4 mm jedoch die Grenze ins Ausland passiert, hat dort dann eventuell Probleme. Ein Beispiel: Wer mit 1,4 mm nach Italien fährt (dort genügen ebenfalls nur 1 mm Mindestprofiltiefe) und dabei durch Österreich fährt sieht bei einer Kontrolle eventuell alt aus: Dort müssen auch Leichtkrafträder 1,6 mm Mindestprofil aufweisen.
Daher vor der Tour mit dem 1-Cent-Stück überprüfen ob noch genügend Gummi für die Hin- und Rückfahrt vorhanden ist. Dazu einfach das 1-Cent-Stück so in das Profil stecken, dass der Außenrand mit dem geringsten Abstand zur Weltkugel mit dem Reifen Kontakt hat.
Die Weltkugel selbst hat übrigens rund 7 mm Durchmesser. Hat man noch eine halbe Weltkugel vor sich weist der Reifen somit ein Restprofil von etwa 5 mm auf.
Die Empfehlung von Automobilclubs, Reifen- sowie Motorradherstellern lautet allerdings die Reifen bis maximal 2 mm Restprofil abzufahren. Aus Gründen der eigenen Sicherheit um beispielsweise bei regennasser Fahrbahn noch genügend Reserven zu haben.
Wird bei einer Kontrolle festgestellt das die Mindestprofiltiefe unterschritten ist, droht in Deutschland folgendes: 50 Euro (zzgl. Bearbeitungsgebühr) und 3 Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg (Nr. 212 im Bußgeldkatalog[2]). Sollte man nicht selbst der Fahrzeughalter sein blüht diesem auch noch eine Strafe: 75 Euro (zzgl. Bearbeitungsgebühr) und 3 Punkte und ebenfalls ein B-Verstoß in der Probezeit (Nr. 213 im Bußgeldkatalog), auch wenn man selbst gar nicht gefahren ist sondern die Maschine »nur mal einem Kumpel verliehen« hat.
Wer sich noch in der Probezeit befindet hat als Fahrer beziehungsweise Fahrzeughalter bei zu wenig Profil auf dem Reifen auch einen B-Verstoß. Wer mit seiner 125er (Führerschein Klasse A1) mit 1,5 mm Restprofil angehalten wird sollte daher wissen, dass er nach §36 StVZO an seiner Maschine gesetzlich nur 1 mm Restprofil haben muss – und im Zweifelsfall die Beamten darauf freundlich hinweisen. Anschließend die 50 Euro zzgl. Bearbeitungsgebühr besser in eine neue Bereifung investieren.
Abschließend noch ein wichtiger Hinweis: Wer sich auf die sogenannten »TWI« (tread wear indicators) bei Motorradreifen verlässt hat unter Umständen auch weniger als 1,6 mm Profil auf den Reifen. Manche Reifen haben laut Forenbeiträgen anderer Motorradbesitzer nur 1 mm hohe Indikatoren – beispielsweise beim Metzeler Sportec M1[3].
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Datum: | 15.07.2011 |
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