Jeder der heutzutage auf den Straßen unterwegs ist kennt
es: Die »getunten« Autos mit oftmal illegalen, extrem
blau-weißen Xenonbrennern drinnen. Für die einen sind sie
ein Verkehrshindernis da diese stark blenden und für die
anderen sehen sie einfach nur cool aus – wobei diese
Personen die PKW meistens nur stehen sehen und sie ihnen
nicht auf der Landstraße entgegen kommen. Was ist dran an
Xenon? Was darf ich machen? Was darf ich nicht machen
– insbesondere am Motorrad?
Ein Blick auf die gesetzlich klar geregelte Situation in
Deutschland. Um einen PKW mit echtem Xenon auszurüsten
muss dieses einen geeigneten Scheinwerfer (Linsen- oder
Ellepsoidscheinwerfer), eine automatische
Leuchtweitenregulierung und eine sogenannte
Scheinwerferreinigungseinrichtung besitzen. Der Aufwand
um ein Auto auf so ein legales System umzurüsten kostet
unter Umständen deutlich über tausend Euro. Daher greifen
viele mit schmalem Budget einfach zu den illegalen
Xenon-Brennern und bauen sie in ihre
Reflektorscheinwerfer ein. Erhofft wird dieses
wahnsinnige Licht – oftmals aber nur zum Gesehen
werden und nicht zum besseren Sehen.
Bei Motorrädern sieht diese Regelung hingegen ein wenig
anders aus: Hierbei entfällt die
Scheinwerferreinigungseinrichtung, eine automatische
Leuchtweitenregulierung ist weiterhin zwingend
erforderlicht. Momentan gibt es nur wenige Motorräder auf
dem Markt deren Hersteller sie mit echtem Xenon-Licht
anbieten.
Relativ neu auf dem Markt sind Leuchtmittel welche einen
»Xenon Effekt« vermitteln. Im allgemeinen Sprachgebrauch
wird von »Xenon Effekt Birnen« oder – technisch falsch
– von »Xenon Birnen« gesprochen. Diese Leuchtmittel
sollen durch eine blaue Beschichtung und/oder Xenon-Gas
innerhalb der Halogenlampen einen bläulich-weißen Effekt
erzielen. Diese Xenon-Effekt-Leuchtmittel sind bereits
für relativ geringe Summen zu haben und können meistens
einfach gegen die Original Leuchtmittel ausgetauscht
werden da sie dem jeweiligen Sockel (H3, H4, H7, etc.)
entsprechen.
Der Nutzen und die tatsächliche Wirkung dieser
Leuchtmittel ist stark umstritten. Insbesondere da manche
Käufer sich schon nach wenigen Wochen über Ausfälle und
gerissene/durchgebrannte Glühfäden in Onlineforen
beschweren. Außerdem wird berichtet, dass die Leuchtkraft
stark abnimmt beziehungsweise bereits bei leichten
Verschmutzungen eine große Streuung und daraus eine
schlechtere beziehungsweise falsche Ausleuchtung der
Straße resultiert.
Auch ich habe persönliche Erfahrungen mit solchen
Leuchtmitteln sammeln können – allerdings konnte ich
noch keine Mängel bei den Leuchtmitteln feststellen. Bei
Regen ist die Ausleuchtung meiner Meinung nach genauso
gut oder schlecht wie bei den normale Halogen
Leuchtmitteln welche zuvor verbaut waren. Allerdings muss
ich anmerken das ich aus den Fehlern anderer gelernt
habe. Daher habe ich lieber 5 € mehr investiert anstatt
minderwertigere Ware aus Fernost zu kaufen.
Aber nun dazu, warum wohl die meisten Xenon
beziehungsweise den Xenon-Look haben möchten: Wegen der
Optik und natürlich auch der Reichweite des Lichtkegels.
Schließlich wird Xenon-Licht nachgesagt es würde die
Straße weiter ausleuchten.
Was ist an dieser Behauptung dran? Trifft sie überhaupt
auf Xenon-Look-Leuchtmittel zu?
Als Beispiel nehme ich die Leuchtmittel welche ich in meiner Yamaha R1 eingebaut habe. Es handelt sich dabei um »Xenon Effekt«-Leuchtmittel der Firma BlueTech in der Bauform H4. Zwei Stück schlagen mit etwa 18 Euro inkl. Versandkosten (Internetbestellung) zu Buche.
Wie das Licht der Leuchtmittel wahrgenommen wird ist von
der Situation abhängig. Bei Tageslicht wirkt das
H4-Leuchtmittel mit »Xenon Look« fast normal. Die Lampen
haben eine sehr weiße Farbe und ein kleinen Blaustich
durch das blau eingefärbte Glas, blenden allerdings nicht
beziehungsweise auch nicht mehr als ein herkömmliches
H4-Leuchtmittel mit gelblichem Licht.
Bei Nacht »wechselt« die Leuchtfarbe stark ins Bläuliche
und gibt wie vom Hersteller angegeben ein bläulich-weißes
Licht ab. Natürlich Kann das Leuchtmittel die Farbe nicht
wechseln, der Blauanteil des Lichts wird allerdings erst
bei Dunkelheit vom menschlichen Auge entsprechend
wahrgenommen. Laut Herstellerangabe eine Farbtemperatur
von etwa 9500 Kelvin.[1]
Die Leuchtweite hat sich meiner Meinung nach nicht
verändert. Weder positiv noch negativ, so zumindest mein
subjektiver Eindruck. In Foren ist nachzulesen, dass sich
einige über eine verkürzte Reichtweite beschweren –
häufig ohne Angabe des Herstellers des Leuchtmittels.
Sollte der sich Beklagende ein billiges Leuchtmittel
besorgt haben (im Bezug auf die Verarbeitung, nicht auf
den Preis), liegt eventuell der Glühfaden nicht im
Brennpunkt des Reflektors. Dann ist es natürlich nicht
weiter verwunderlich wenn man von der Lichtausbeute
enttäuscht ist – während sich unter Umständen der
Gegenverkehr darüber ärgert, weil er mal wieder
erbarmungslos geblendet wird.
Wie sollte sie sich die Reichweite denn auch (positiv) ändern? Solange der Reflektor und der Brennpunkt des Leuchtmittels gleich bleiben kann dies nur über eine höhere Leistung des Leuchtmittels erfolgen. Da der blau eingefärbte Glaskolben eines »Xenon Look«-Leuchtmittels Teile des Lichts nicht durchlässt ist eher von einer Verschlechterung als von einer Verbesserung auszugehen.
Außer der Hersteller des Leuchtmittels hat dies durch
eine höhere Lichtleistung kompensieren können.
Für mich hat das Fernlicht sogar an Leuchtkraft
hinzugewonnen, da Verkehrszeichen deutlicher durch weißes
als durch gelbes Licht reflektiert werden – rein
subjektiv natürlich, ich konnte ja nicht sowohl mit
herkömmlichem H4 wie auch mit dem »Xenon
Look«-Leuchtmittel den Direktvergleich antreten..
Mein persönliches Fazit: Wer auf den »Xenon Look« steht
und keine illegalen und aufwändigen Umbauten machen
möchte ist mit den Leuchtmitteln von BlueTech gut
beraten. Wer sich eine Vervielfachung der Ausleuchtung
erhofft wird jedoch enttäuscht sein. Es sind eben keine
echten Xenon-Brenner sondern nur herkömmliche
Leuchtmittel mit blauem Farbüberzug. Für den schönen
Auftritt zu später Stunde sind sie perfekt geeignet, die
Verkehrssicherheit leidet meiner Meinung nach auch nicht
darunter.
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Datum: | 22.09.2011 |
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