Große Ereignisse kündigen sich mit kleinem Schatten an. Zumindest werfen die Sturzbügel keinen großen Schatten, aber am Beipackzettel beziehungsweise der Montageanleitung lässt sich ablesen für was ich mich diese Woche nach einer Probefahrt entschieden habe: Suzuki GSF 1200 »Kult« (GV75A) aka »Bandit«.
Viel erlebt hat sie, die letzten Jahre stand sie eingemottet herum und sprang nicht mehr an. Jetzt hat sie jemand aus ihrem komatösen Zustand erweckt, für den TÜV fit gemacht und mit der einen oder anderen Delle und für mich interessantem Zubehör (Kettenöler, Hauptständer, Gepäckbrücke und Topcase) kommt sie voraussichtlich Anfang nächster Woche zu mir.
Was ihr in meinen Augen fehlt sind zwei Sturzbügel, welche primär zur Beruhigung von meinem Gewissen dienen. Mit sehr viel Glück habe ich ein nagelneues Set für relativ wenige Taler erstanden: Originale Sturzbügel von Suzuki mit Lagerspuren für 47,50 Euro (inkl. Versand).
Die originalen Sturzbügel von Suzuki unterscheiden sich laut Forenbeiträgen in einem wichtigen Punkt von den Produkten von Fehling und SW-Motech: Sie gehen »hintenherum« und so wird im Falle eines Falles die Schräglage der Maschine nicht eingeschränkt. Siehe hierzu auch das Bild weiter unten.
Ich glaube ja kaum das ich die GSF 1200 auf den ersten paar 100 Kilometern wirklich umwerfe oder gar in eine solche Schräglage versetze das sie an einem Sturzbügel aufsetzen würde. Aber es beruhigt mich dann doch ein wenig wenn der Motor doch im Falle eines Umfallers geschützt ist.
Die oben angesprochenen Lagerspuren an einem der beiden Sturzbügel ließen sich übrigens recht einfach entfernen: Es waren lediglich Klebstoffreste.
Ja, ich weiß. Andere hätten die 47,50 Euro lieber in den Tank gepackt oder etwas Anderes, Schickeres für die Maschine gekauft. Aber jetzt ist es eben so. Nun liegen die beiden Bügel noch ein wenig herum bis die Maschine dann tatsächlich bei mir steht.
Wegen einem mutmaßlichen Routerausfall im Büro meines Versicherungsmaklers konnte dieser mir keinen Antrag auf eine Versicherung rausschicken – und daher auch keine eVB-Nummer.
Das verzögert jetzt natürlich die Abwicklung mit der Ummeldung der Maschine. Aber der Verkäufer hat schon signalisiert das er mir die Maschine zugelassen mitgeben würde. Dank festgehaltenem Zeitpunkt des Eigentumsübergangs entsteht für ihn kein Risko und ich verpflichte mich sozusagen doppelt die Maschine auch wirklich umzumelden.
Beim Musterkaufvertrag vom ADAC[1] sind zwei Abschnitte in Postkartengröße vorhanden. Einer davon ist die »Veräußerungsanzeige und Empfangsbestätigung gem. § 13 IV FZV« und wird vom Verkäufer an die Zulassungsstelle verschickt.
So, jetzt habe ich also vom Sturzbügel eine Brücke zum Schutz des Verkäufers bei einem Motorradverkauf geschlagen.
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Datum: | 16.08.2013 |
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