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Was gilt für Deutschland? Was gilt woanders? Alles irgendwie unklar?

Visier – mit oder ohne E-Nummer?

Home » Knowhow » Rechtliches

Ich bin mal wieder über eine »heiße Diskussion« gestolpert: Muss ein Visier eine sogenannte »E-Nummer« haben, also »E-homologiert« sein? Ich sage: »Ja«, andere sagen »Nein«. Haben beide Parteien irgendwie recht – oder gibt es da eine ganz klare Regelung und keine Grauzone?

Zunächst einmal muss wieder unter­schieden werden zwischen »was sagt der Gesetzgeber in Deutschland« und »wie sieht es woanders aus«. Dann kommt man eventuell der Klärung ein kleines Stückchen näher – oder auch nicht.

Die mehr oder weniger kleine Kennzeichnung um die es geht habe ich einfach mal bei zwei von meinen Helmen von HJC abfotograpixelt.

»E-Nummer« an einem Visier von einem Helm von HJC
»E-Nummer« an einem Visier von einem Helm von HJC

Wie man relativ gut sehen kann haben beide Visiere die »E-Nummer«. Jedes Visier hat seine individuelle Nummer da die beiden Visiere nicht identisch sind. Sie sind für zwei unterschiedliche Modelle von HJC und nicht baugleich. So lässt sich schon mal der Unterschied bei der Nummer erklären.

»E-Nummer« an einem Visier von einem Helm von HJC
»E-Nummer« an einem Visier von einem Helm von HJC

Jeder nach ECE 22 homologierte Helm benötigt auch ein E-homologiertes Visier. Somit kann man also schon mal die Aussage »jedes Visier braucht eine E-Nummer« nicht widerlegen. Zumindest brauchen alle Visiere diese Nummer wenn man bei einer Verkehrskontrolle im Ausland keine Probleme bekommen will. Denn wenn dort alles schön genormt sein muss wenn es verbaut ist und das trifft dann nicht zu kann es teuer werden.

Aber einfach ist natürlich nicht einfach wenn man es sich nicht einfach machen will... Oder weil man es sich einfach machen will? »Denn wo steht denn geschrieben das ein Helm ein Visier haben muss?«

Zumindest steht diese durchaus berechtigte Frage im Raum. Man kann ja auch einen ECE 22 homologierten MX-Helm haben. Diese Helme (und auch einige angebotene Jet-Helme) haben kein Visier. Was spricht also dagegen von seinem Integralhelm das Visier abzunehmen und ohne zu fahren? Als mal abgesehen davon das es bei starkem Insektenflug, Regen oder sehr kühlen Temperaturen nicht sonderlich angenehm sein wird?

Natürlich kann man nun auch wieder mit »möglichst bester Schutz« argumentieren. Aber diverse bei den Händlern feilgebotene Sonnenbrillen bekommen vermutlich schon bei einem kleinen Steinschlag einen Anfall von »Zersplitterungsaktivität« und die Visiere von MX-Brillen (aka MX-Goggles) haben auch kein Prüfzeichen.

Wovon in den Foren ausgegangen wird: Wer in Deutschland ohne Visier fahren will kann dies machen. Egal ob Integralhelm, Jethelm oder MX-Helm. Es sollte auch rechtlich kein Problem sein ein Visier zu montieren, welches keine E-Homologation hat (fehlende E-Nummer). Schließlich gibt es in Deutschland den §21a (2) StVO welcher von einem »geeigneten Schutzhelm« spricht.

Dem Widerspricht die Ansicht das ein »geeigneter Schutzhelm« nur dann wirklich »geeignet« ist, wenn er komplett original ist oder zumindest nur geprüfte Teile durch geprüfte andere Teile ersetzt worden sind. Was hier als Beispiel angeführt wird: Wer den Helmriemen nicht schließt, kann auch eine Ordnungswidrigkeit begehen: »Nr. 121178: Sie trugen während der Fahrt keinen geeigneten Schutzhelm: 15,00 €« (kein B-Verstoß). Stimmt das? Ich fand viele Fragen aber keine Antwort.

Also wirklich ein spannendes Thema zu dem viel zu finden ist – nur keine endgültig aussagekräftigen Antworten.

Weitere Angaben auf dem Visier von HJC
Weitere Angaben auf dem Visier von HJC

Schön ist es auch wenn der Thread ungeahnte Wendungen nimmt: Aus der Frage ob ein »Visier ohne E-Kennzeichnung illegal ist« entwickelt sich nach der Bekanntgabe der Herkunft (»supergünstiges fernöstliches Angebot«) die Diskussion darüber ob ein (bunt) verspiegeltes Visier überhaupt in Deutschland zulässig ist oder nicht – davon ausgehend das ein Visier keine E-Kennzeichnung in Deutschland benötigt.

Das Visier von meinem HJC-Helm ist E-Homologiert und hat trotzdem einen Hinweis darauf wann man es verwenden darf/soll wenn es getönt sein sollte: »if tinted, for daytime use only.«. Wenn es also getönt ist soll man es nur bei Tageslicht einsetzen und nicht damit im Dunkeln fahren.

»if tinted, for daytime use only«
»if tinted, for daytime use only«

Wie wird das dann wohl bei einem Fernost-Import mit zweifelhafter Herkunft mit fehlender E-Homologation sein? Na, sicherlich sieht man damit nicht besser wenn man im Dunkeln fährt.

Somit kann ich die eigentliche Frage nicht wirklich beantworten. Zu viele Meinungen, zu wenige Quellen in denn klar nachzulesen ist wie es in Deutschland nun tatsächlich aussieht.

Wer auf Nummer Sicher gehen will: Nur E-homologierte Visiere vom Hersteller kaufen (und die nicht aus dubiosen Quellen sondern im Fachhandel oder autorisierten Onlinehändlern).

Wer die Sichtweise »Ein Helm muss in Deutschland nicht E-homologiert sein, daher ist es egal wie es um das Visier bestellt ist – außerdem wären nur 15 Euro fällig wenn es eine OWI sein sollte« wird ohnehin weiter mit (bunt) verspiegelten Visieren fahren.

Im Ausland sollte man wohl nur auf E-homologierte und entsprechend gekennzeichnete Helme und Visiere achten. Dann ist bei einer Kontrolle nichts zu befürchten. Außerdem sollte man dann auch darauf vertrauen können das die Mechanik sauber und zuverlässig funktioniert, das eventuell vorhandene Pinlock-Innenvisier ebenfalls sauber anliegt und das Visier bei einem Sturz (oder einem Steinschlag) nicht zerbricht und Teile davon sich plötzlich im Gesicht oder gar in den Augen landen. *schauder*

Abschließend: Entschuldigung für die deutlich eingestaubten Visiere. Die Helme stehen schon länger herum und sind dabei eingestaubt. Morgen ist ja der erste März, dann wird zumindest der gelbe Helm wieder ausgepackt und »vom Fahrtwind entstaubt«.


Kommentare

Gengler BenGengler Ben
schrieb am 13.02.20 um 11:53 Uhr:


Hi , in Punkto Luxemburg hab ich im Sommer 2019 folgende Erfahrung gemacht : Polizei hielt mich an und kontrollierte meine Ausrüstung. An meinem HJC Helm trug ich ein sogenanntes Smoke (leicht getönt) Visier mit der Aufschrift „only daytime use“ und OHNE E-Nummer. Dies kostete mich dann 149€ und 2 Punkte . Dann fragt ich noch warum meine integrierte Sonnenblende keine E- Nummer hat und doch erlaubt sei. Darauf bekam ich keine Antwort. Soviel zu dem Thema
LG


X_FISHX_FISH | https://www.600ccm.info
schrieb am 14.02.20 um 16:50 Uhr:


Vielleicht braucht die Sonnenblende keine Prüfung weil sie ja nicht »zur Außenhaut« gehört? Ich konnte bei meinen Helmen mit Sonnenblende keine E-Nummer finden.

Wie lief das dann mit der Weiterfahrt?


GenglerBenGenglerBen
schrieb am 17.02.20 um 09:42 Uhr:


Da kannst du Recht haben , keine Ahnung...
Was mich aber wütend macht ist die hohe Strafe. Es ist die selbe Strafe als wenn ich ohne Helm gefahren wäre.

Ich konnte nach Hause fahren da ich nur 2 km weg war 🤦🏼‍♂️

LG


X_FISHX_FISH | https://www.600ccm.info
schrieb am 17.02.20 um 21:24 Uhr:


Oha... Ich dachte die Strafe sei so hoch weil sie ein »illegales Teil« ermittelt haben. Das die Strafe identisch ist mit »ohne Helm« gefahren zu sein wusste ich nicht. In .de ist man da die doch sehr gering ausfallende Buße der OWi gewohnt.


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Datum: 28.02.2019
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