Nach ein wenig Pflege und dem einen oder anderen ausgetauschten Gummiteil stand letzte Woche der Besuch meiner »Diva« beim TÜV an. Sie zeigte sich ein wenig von ihrer zickigen Seite: Obwohl gerade noch ca. 40 km am Stück gelaufen wollte sie nach etwa 20 Minuten Wartezeit beim TÜV nicht ganz rund im Leerlauf überzeugen. Aber für die AU hat es trotzdem gereicht.
Wo wir gerade so schön am Zicken sind: Nach der Probefahrt ließ sie wie üblich das Lenkschloss einrasten – gab es aber nicht mehr frei.
WD40, ein paar Flüche und mein eigenes Fingerspitzengefühl und das Schloss war wieder offen. Doch all das hat die HU nicht weiter gefährdet. Was dem Prüfer nicht gefallen hat waren die Reifen beziehungsweise die Kombination.
Schon vor der Prüfung hatte ich nachgefragt ob man den sinnfreien Eintrag bezüglich der »Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis«[1] nicht einfach streichen könnte. Ein skeptischer Blick und die Nachfrage warum ich das denn haben will waren die Folge.
Daher war der Prüfer schon ein wenig »vorbelastet« als es an die Begutachtung der Reifen ging. Das Profil einwandfrei, aber vorne Bridgestone und hinten Dunlop? Das wollte er so nicht haben. Zunächst sah es so aus als würde es mit der Plakette nichts werden. Doch der Hinweis darauf, dass gar nichts bei der XJ 600 S/N vorgegeben ist und die Regelung ja eigentlich auch schon seit 2000 für nicht zulässig eingestuft wurde waren für den Prüfer anlass genug mal genauer nachzuforschen.
Während ich mit dem eingerosteten Lenkschloss meinen Spaß hatte, rief der Prüfer die ABE meiner XJ 600 S auf. Darin konnte er – wie von mir prophezeit – keine Reifenfabrikatsbindung finden.
Das Resultat: Damit er ja nun doch noch irgendwie vermerkt hat das zwei unterschiedliche Hersteller aufgezogen sind kam der geringe Mangel »Bereifung: Vorder und Hinterreifen von verschiedenen Reifenherstellern« in den Prüfbericht und die Plakette wurde erteilt. Ich habe ihm nochmals versichert das auch hinten der BT 45 aufgezogen wird sobald der Dunlop an die Verschleißgrenze gekommen ist.
Jedenfalls hat sie nun ihre Plakette erhalten und im August 2013 steht der nächste Termin für einen Besuch beim TÜV an. Bis dahin sind dann auch die Stahlflex-Bremsleitungen und die Fußrasten von LSL[2] in den Papieren eingetragen. Für die Letztgenannten musste er dafür diesmal noch in der ABE blättern.
Von den Fußrasten selbst war der Prüfer übrigens begeistert. Er habe solche bisher »noch nie gesehen«. Ich glaube ja eher das ihn niemand auf die neuen Fußrasten von LSL aufmerksam gemacht hat als die HU an deren Maschine fällig war. Ich schon – schließlich wollte ich wissen ob man sie gleich kostenfrei im Rahmen der HU eintragen könne. Das ging natürlich leider nicht, sondern kostet ein paar Groschen extra.
Dann werden die Fußrasten eben zusammen mit den Stahlflex-Bremsleitungen eingetragen. Eilt ja nicht, Hauptsache die HU ist vom Tisch.
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Datum: | 27.09.2011 |
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