www.600ccm.info RSS Feed
Was ist neu?
Anbau von Teilen und andere Veränderungen Bremshebel und Kupplungshebel ohne ABE zulässig? Leistungsänderung und Hauptuntersuchung Warum kann man LED Blinker und Rückleuchten nicht reparieren? Welcher Blinker darf wohin? Bereifung 110/80 R19 M/C 59V auf Tiger 800 legal fahren XJ 600 S/N: »Reifenfabrikats­bindung gem. Betriebs­erlaubnis« Winterreifenpflicht für Motorräder Winterreifenregelung 2018 – Neuigkeiten? Führerschein A2 Neuregelung in Deutschland: Ab heute gilt sie Corona-Virus: Fahrschulen geschlossen Der Weg zum schweizerischen A1 - mit einem Mietroller (Tag 1) Der Weg zum schweizerischen A1 - mit einem Mietroller (Tag 2) Erweiterung von Klasse A2 auf A (unbeschränkt) Führerschein Klasse A2 Führerschein Klasse A Schlüsselzahl 80 – eine Lücke in der FeV? Kartenführerschein: Umtauschpflicht für »alte Lappen« Leichtkrafträder mit Klasse B führen (Entscheidung vom Bundesrat) Mit dem A2 im Ausland – was ist erlaubt? Rückenprotektor ist bei der Prüfung Pflicht? Hauptuntersuchung bei TÜV, Dekra, GTÜ und Co. Das »HU-Doppel« wurde im September erfolgreich abgeschlossen Des Boxers x-te Hauptuntersuchung Des Tigers fünfte Hauptuntersuchung Die Diva hat TÜV »Ein Monat drüber« Termin für die HU überziehen – Fristen? Maut Ist ein Vordatieren der Vignette möglich? Unterwegs mit Türkis – die neue Vignette für .at (2017) Vignette aufkleben – meine (haltbare) Variante Vignette für die Autobahn in Österreich Vignetten kaufen – beispielsweise beim TÜV (Süd) Vignetten kaufen – noch immer beim TÜV (Süd) Strecken- und Fahrverbote Fahrverbote für laute Motorräder – Tirol schafft Fakten Sonstiges Alltagsmasken sind keine Rudeltiere Bußgeld-Spielregeln Version beta 2020.5? Kein Eigentumsnachweis: Zulassungsbescheinigung Teil II Kraftstoffpreise: Emotionen und Meinungen vs. emotionslose Fakten Kubotan – bloß nicht nach UK oder CH damit einreisen! Nummer der EG-Typgenehmigung im Feld K wieder eintragen lassen Saisonkennzeichen – rechnet sich das? Sind Einhandmesser verboten? Tanken mit oder ohne Helm? Tanken – nur noch mit FFP2-Maske? Umweltzone und Motorrad? Visier – mit oder ohne E-Nummer? Wechsel vom Saisonzeitraum bei der Zulassungsstelle Wohin mit dem Altöl und dem alten Ölfilter?

»Wer den Brief hat, dem gehört das Fahrzeug« – stimmt nicht

Kein Eigentumsnachweis: Zulassungsbescheinigung Teil II

Home » Knowhow » Rechtliches

Auch wenn es regelmäßig im Internet wieder jemand in einem Forum postet ist die Zulassungsbescheinigung Teil II (»Fahrzeugbrief«) kein Eigentums­nachweis. Da ich vor wenigen Tagen erneut eine kleine Diskussion dies­bezüglich in einem Forum hatte, habe ich einfach mal den Teil II aus dem Ordner gezogen und fotograpixelt.

Siehe da: In Feld C.4c der Zulassungsbescheinigung Teil II ist klar und deutlich zu lesen »Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen«. Dies ist und bleibt die zivilrechtliche Situation beim Fahrzeugerwerb. Weiter unten dazu mehr.

Damit man es noch deutlicher sehen kann habe ich das zweite Bild entsprechend bearbeitet und die nicht relevanten Informationen grau »ausgeblendet«.

Zulassungsbescheinigung Teil II (Deutschland)
Zulassungsbescheinigung Teil II (Deutschland)
»[...] nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen«
»[...] nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen«

Die gängige Praxis in Deutschland ist, dass man das Fahrzeug nur mit vollständigen Papieren verkauft. Sprich: Man hat Die Zulassungsbescheinigung Teil I und II und dazu kann ein schriftlicher Kaufvertrag dazukommen. Für den Kaufvertrag gibt es jedoch keinen Formzwang, das Geschäft »per Handschlag« nach mündlicher Übereinkunft ist also auch zulässig. Soweit ist ja auch alles in Ordnung. Was aber wenn nicht der Eigentümer sondern jemand anderes das Fahrzeug verkauft?

Fiktives Beispiel: So geht's nicht!

Daher einfach mal ein fiktives Beispiel: Der Verkäufer Hänschen Blau hat beide Teile der Zulassungsbescheinigung in seinen Besitz gebracht und bietet das Fahrzeug dem Käufer Ernst Gutgläubig an. Der liebe Ernst geht davon aus das Hänschen Blau das Fahrzeug verkaufen darf da er ja schließlich den Teil II in seinem Besitz hat.

Dabei gehört das Fahrzeug Hannelore Baldwiedersingle, sie ist Eigentümer des Fahrzeugs und ihr Name steht auch in der Zulassungsbescheinigung Teil II. Eigentümer ist somit die (Noch-)Freundin von Herr Blau.

Ernst Gutgläubig gibt Hänschen Blau die 8'999 € und erhält dafür die beiden Teile der Zulassungsbescheinigung. Leider hat Herr Gutgläubig nun nicht das Eigentum am Fahrzeug erworben, denn Herr Blau hatte gar nicht das Recht das Fahrzeug zu übereignen. Das Fahrzeug ist noch immer Eigentum von Frau Baldwiedersingle.

Soweit alles klar? Gut. Ändert sich daran etwas wenn der Käufer schnell zur Zulassungsstelle läuft und seinen Namen eintragen lässt?

Name geändert also ist klar wer Eigentümer ist? Nein.

Herr Gutgläubig ist sehr schnell unterwegs. Er hat sich die Papiere geschnappt und ist noch am gleichen Tag auf dem kürzesten Weg zur Zulassungsstelle gefahren. Er lässt seinen Namen in die Papiere eintragen und erhält entsprechend korrigiert die beiden Teile der Zulassungsbescheinigung ausgehändigt.

Trotzdem ist er nicht Eigentümer des Fahrzeugs, denn es kamn kein rechtsgültiger Verkauf zustande. Auch wenn sein Name nun in den Papieren steht.

Ich hoffe damit ist auch deutlich geworden das der Name in den Papieren nicht zwingend den Eigentümer des Fahrzeugs ausweist.

Ansonsten hätte wohl auch jeder KFZ-Händler große Probleme. Schließlich lässt er nicht alle von ihm angekauften Gebrauchtwagen auf seinen Namen zu. Obwohl noch der Name von jemand anderem in Teil II steht ist er als Händler tatsächlich der Eigentümer des Fahrzeugs – sofern der Verkauf des Fahrzeug rechtsgültig war und nicht irgendwo eine Hannelore Baldwiedersingle ihr Eigentum (das Fahrzeug) verzweifelt sucht.

Eigentümer, Besitzer, Halter und Versicherungsnehmer

Zur Klärung ein paar Begrifflichkeiten, welche beim Fahrzeug beziehungsweise dem Zulassen und dem Betrieb davon Anwendung finden:

  • Eigentümer: Person, welcher das Fahrzeug gehört, es legal erworben hat.
  • Fahrzeughalter (im Alltag): Die Person, welche das Fahrzeug »unterhält«. Also für Wartungsarbeiten, Reparaturen, Kraftstoff, etc. aufkommt.
  • Fahrzeughalter (in Zulassungsbescheinigung Teil I und II): Eine natürliche oder juristische Person, die über das Fahrzeug verfügungsberechtigt ist und auch die KFZ-Steuer bezahlt.
  • Fahrzeugbesitzer: Person, welche in Besitz des Fahrzeugs ist. Normalerweise ist dies der »Fahrzeughalter (im Alltag)«, aber es kann auch ein Familienangehöriger oder ein Freund sein, welchem man das Fahrzeug geliehen hat. Oder auch ein Dieb, denn dieser ist dann auch im Besitz des Fahrzeugs – nur eben unberechtigter Weise.
  • Versicherungsnehmer: Person, auf dessen Namen die Versicherung läuft und somit in der Regel auch die dafür anfallenden Beiträge bezahlt.

Beliebte Ansicht: »Eigentümer ist Besitzer ist Halter«

»Ja, aber der Besitzer ist immer die Person, welche als Halter in der Zulassungs­be­scheinigung steht!«

Darum habe ich für das Bild den Teil II von meinem PKW genommen: Es fährt also nur der Herr »Europcar« damit herum und gibt es nie aus seiner Hand?

Der Eigentümer ist nicht zwangsläufig der Besitzer und er muss nicht identisch mit dem Fahrzeughalter und dem Versicherungsnehmer sein.

Beliebt bei 125ern und dem ersten Fahrzeug eines Führerscheinneulings: Die Versicherung läuft via Zweitfahrzeugregelung auf einen Elternteil oder auf den Bruder. Manchmal wird dann einfach das Fahrzeug auch auf diese Person zuge­lassen, sie steht also in Teil I und II. Auch dann, wenn sich der Nachwuchs das mühsam mit Zeitungsaustragen selbst erarbeitete Geld für den Kauf hingelegt hat.

Rechtlich gesehen ist er also der Eigentümer des Fahrzeugs (da er es gekauft hat). Als Halter in Teil I und II steht aber jemand anderes drin und auch Ver­sicherungs­nehmer ist nicht er selbst.

Trotzdem ist und bleibt es sein Eigentum – was er hoffentlich auch nachweisen kann wenn wider Erwarten die Eltern das Fahrzeug dann verkaufen wollen... Was laut Foren wohl immer wieder vorkommen soll?

Ergänzungen? Korrekturen? Fragen?

Nicht zögern. Einfach die Kommentarfunktion nutzen.


Kommentare

TorstenTorsten | http://www.motorrad-tour-online.de
schrieb am 28.01.18 um 11:05 Uhr:


Schön beschrieben die Unterschiede. Hast dir Mühe gemacht.


X_FISHX_FISH | https://www.600ccm.info
schrieb am 28.01.18 um 11:58 Uhr:


Ich hoffe es kommt bei der Leserschaft gut an und endet nicht als »TL;DR« (»too long; didn't read«) bei der Zielgruppe.


Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht.

Name *
E-Mailadresse *
Meine Website


Kommentar *


Ich möchte über neue Kommentare auf dieser Seite per E-Mail informiert werden.
Mit der Nutzung dieses Formulars erkläre ich mich mit der Speicherung und Verarbeitung meiner Daten durch diese Webseite einverstanden. *

Ein * markiert Felder mit Pflichtangaben.


Werbehinweise
Text ausklappen
english
Datum: 20.01.2018
Teilen: auf Facebook teilen per WhatsApp teilen auf Pinterest teilen twittern

Permalink

BB-Code


Einfach per Klick auf den Button markieren und anschließend mit der Tastenkombination Strg+C in die Zwischenablage kopieren

Weitere Artikel des Autors:


Polo »Mohawk«: Lederbesatz pflegen

Lederbalsam für Büffelleder? Ist das wirklich gut?


Gepäckrolle befestigen mit »ROK-Straps«

Mehr als ein Spanngurt: Ein Spanngurt mit elastischem Anteil


Fehlersuche im Kabelbaum

Instrumentenbeleuchtung und Standlicht funktionieren nicht


Ein günstiger Gepäckbeutel dank Upcycling

Wobei... Eigentlich war es ein Beutel und bleibt ein Beutel


R 1150 GS: Montage des Sturzbügels von Heed

Gut, günstig, sauber verarbeitet – und passgenau ist er auch


Anzeige 

Das könnte Sie auch interessieren:


Wichtiger Hinweis

Der Betreiber der Website übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der angegebenen Informationen sowie keine Verantwortung für Schäden, die durch Nachbauten, Umbauten, Umsetzungen der vorhandenen Anleitungen und/oder der unsachgemäßen Handhabung von Material und/oder Werkzeug entstehen können.
 

Blogverzeichnis - Bloggerei.de

Das Generieren dieser Seite dauerte genau 0.02565 Sekunden.