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Kosten und Erfahrungen beim Erwerb als Erweiterung

Führerschein Klasse A2

Home » Knowhow » Rechtliches

Der Weg zur Novellierung der Führer­schein­klasse und dem Erwerb der neu eingeführten Klasse A2 für Motorräder mit bis zu 35 kW Leistung war lang. Sogar sehr lang, denn bis die »3. Führer­schein­richt­linie« (Richtlinie 2006/126/EG vom 20. Dezember 2006) im Januar 2011 in nationales Recht in Deutschland umgesetzt werden musste, zogen alleine schon 5 Jahre ins Land.

Zwei Jahre später trat am 19.01.2013 das in Kraft, was am 19.01.2011 in Form der überarbeiteten Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) festgeschrieben wurde. Über die Änderungen hatte ich bereits in meinem Blog[1] geschrieben als ich noch eine 125er gefahren habe.

Etwas erschreckend dabei: Noch im November 2012 stritten Fahrlehrer in Foren ab, dass die Novellierung schon amtlich sei. Es sei noch »nichts fest«. Noch erschreckender und viel dramatischer für jene, welche eine Erweiterung auf die Klasse A2 planen ist, dass einige Fahrschulen auf obligatorische Sonderfahrten bestehen, welche gemäß Fahrschüler-Ausbildungsordnung (FahrschAusbO) nicht notwendig sind.

Aus diesem Anlass eine hoffentlich leicht verständliche und kurze Zusammenfassung welche Rechte und welche Pflichten bei der Erweiterung auf den A2 gelten.

Direkt zu den Behandelten Themen auf dieser Seite springen:

Deeplink Die neu eingeteilte Rückseite

Zunächst ein Blick auf einen aktuellen (diese Woche ausgegebenen) Führerschein mit den neuen Klassen AM und A2 auf der linken Seite und natürlich im Vergleich dazu ein vor zwei Jahren ausgestellter Führerschein mit den alten Führerscheinklassen auf der rechten Seite.

Neuer Führerschein mit Klasse A2
Neuer Führerschein mit Klasse A2
Alter Führerschein mit »A beschränkt«
Alter Führerschein mit »A beschränkt«

Wer die frühere Klasse 3 (deutscher Führerschein) besitzt. Bekommt allerlei Zusätze vermerkt. Wer die Klasse B später erworben hat, bekommt auch noch ein paar Zusätze. Nur wer die Klasse B nach dem 19.01.2013 erworben hat, findet in der Spalte 12 keine Schlüsselnummern.

Damit wären wir auch schon beim ersten Abschnitt, den Schlüsselnummern

Deeplink Schlüsselnummern

Wer den Führerschein vor der einen oder anderen Novellierung erworben hat, verliert beim Umschreiben seines Führerscheins nicht die alte Berechtigung. In einigen Fällen darf er sogar mehr führen als es damals beim Erwerb zulässig war.

Da die neuen Klassen häufig weniger erlauben, wurden Schlüsselnummern eingeführt, welche zum größten Teil international bekannt sind. So erkennt beispielsweise auch ein schweizerischer oder italienischer Beamte bei einer Kontrolle wenn jemand eine Sehhilfe tragen muss. Dabei ist jedoch zu beachten: Zweistellige Schlüsselnummern sind international, dreistellige Schlüsselnummern national.

Hier nun eine kleine, auf den A2 und die alte Klasse 3 bezogene Auswahl der Schlüsselnummern, welche vollständig in FeV Anlage 9[2] zu finden sind:

Schlüsselnummer Erklärung
01 Sehhilfe erforderlich
01.01 Brille
01.02 Kontaktlinse
02 Hörhilfe erforderlich
78 nur Fahrzeuge mit Automatikgetriebe
79 Nur Fahrzeuge, die im Rahmen der Anwendung von Artikel 10 Satz 1 der Richtlinie 91/439/EWG (Äquivalenzen zu bisherigen Fahrerlaubnisklassen) den in Klammern angegebenen Spezifikationen entsprechen
79.02 nur drei- und vierrädrige Fahrzeuge der Klasse AM
79.03 nur dreirädrige Fahrzeuge
79.04 nur dreirädrige Fahrzeuge mit Anhänger bis 750 kg
79.05 Krafträder mit einem Leistungsgewicht über 0,1 kW/kg
79.06 Anhänger über 3.500 kg
79(C1E>12000kg, L<=3) Gespann mit über 12 Tonnen.

Tatsächlich ist eine obere Begrenzung auf 18,5 Tonnen zul.GG vorhanden. Diese folgt indirekt aus §34 Abs. 4 Nr. 3 StVZO: Doppelachslast bei Achsabstand von weniger als 1 Meter = 11 Tonnen. Daher 7,5 Tonnen (Zugfahrzeug) plus 11 Tonnen sind 18,5 Tonnen. Anmerkung: Eine Doppelachse mit weniger als 1 Meter Abstand zählt fahrerlaubnisrechtlich als eine Achse.

Der Zusatz »L<=3« bedeutet, dass solche Fahrzeugkombinationen höchstens 3-achsig sein dürfen.
96 Gespanne bis 4.250 kg
171 Klasse C1, gültig auch für Kraftfahrzeuge der Klasse D mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 7500 kg, jedoch ohne Fahrgäste
174 alle Zugmaschinen bis 40 km/h
175 Kfz bis 25 km/h bzw. 50 ccm


Anhand der Tabelle lassen sich die Ausnahmeregelungen aufgrund des Erwerbs der jeweiligen Klasse vor dem 19.01.2013 beim oben abgebildeten Führerschein erklären:

9. 10. 11. 12. Erklärung
A1 05.06.2007   79.05 Da die Klasse A1 2007 erworben wurde, dürfen auch Maschinen mit einem Leistungsgewicht von mehr als 0,1 kW/kg geführt werden.
A 21.11.1996   79.03, 79.04 Da die Klasse B 1996 erworben wurde, dürfen auch Trikes ohne und mit Anhänger (bis 750 kg) geführt werden. Es wurde kein A unbeschränkt erteilt. Die Fahrerlaubnis gilt nur für Trikes für welche bei einem Erwerb der Klasse B nach dem 19.03.2013 keine Fahrerlaubnis mehr automatisch dabei ist. Wer nach dem 19.03.2013 seinen Führerschein erwirbt, muss auch die Klasse A erwerben.
C1 21.11.1996   171 Klasse C1, gültig auch für Kraftfahrzeuge der Klasse D mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 7500 kg, jedoch ohne Fahrgäste (nur national).
BE 21.11.1996   79.06 Es dürfen Anhänger mit mehr als 3'500 kg gezogen werden.
L 21.11.1996   174 Alle Zugmaschinen bis 40 km/h.


Für Freude und Entzückung sorgt häufig, dass die Klasse A »versehentlich auch eingetragen wurde«. Wer sich die Schlüsselnummern anschaut wird feststellen, dass er lediglich das bekommen hat, was er zuvor schon führen durfte: Trikes.

Deeplink Erfahrungen beim Erwerb der Klasse A2

Wie eingangs schon geschrieben sind manche Fahrschulen nicht so ganz auf dem Laufenden was es die FahrschAusbO betrifft. Daher zunächst noch ein kleiner Hinweis wenn jemandem die Fahrschule etwas anderes erzählen will.

Gemäß §7 FahrschAusbO[3] werden die in den §§1–6 aufgezählten Regelungen außer Kraft gesetzt wenn zwei Jahre Vorbesitz vom A1 auf den A2 beziehungsweise dem A2 auf den A unbeschränkt vorausgehen:

§7 FahrschAusbO – Ausnahmen

(1) Die §§ 1 bis 6 finden keine Anwendung, wenn

[...]

6. die Fahrerlaubnis der Klasse A1 nach mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 auf die Klasse A2 erweitert wird,

7. die Fahrerlaubnis der Klasse A2 nach mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 auf die Klasse A erweitert wird,

Im §5 FahrschAusbO[4] wird der praktische Unterricht detailiert beschrieben. Darin sind auch die obligatorischen Sonderfahrten aufgeführt:

§5 FahrschAusbO – Praktischer Unterricht

(3) Die besonderen Ausbildungsfahrten zu je 45 Minuten sind – ausgenommen für die Klassen D, D1, DE und D1E – nach Anlage 4 durchzuführen.

Ein positiver Bericht von »Ruhrpott_BAR«[5]

Der Erweiterung von A1 auf den A2 gingen einige Jahre mit dem A1 voraus. Seine sechs Übungsstunden (keine obligatorischen Sonderfahrten) absolvierte er auf einer BMW F650.

Von seiner 125er auf die F650 war es für ihn eine deutliche Umstellung. Seiner Meinung nach sind 4–6 Übungsstunden nicht nur seitens der Fahrschule gerechtfertigt, sondern auch aus Sicht des Fahrschülers.

Lieber ein paar Fahrstunden mehr und dafür sitzen dann die Grundfahraufgaben und man muss nicht noch einmal die Gebühr für eine weitere praktische Prüfung bezahlen.

Insbesondere dann, wenn man sich in einigen Jahren schon im Straßenverkehr bewegt und der mittlerweile erworbene Fahrstil nicht 100% prüfungskompatibel ist. Man kann die Erweiterung sicherlich auch mit 4 oder noch weniger Fahrstunden erwerben, aber wenn man dann wegen einer Kleinigkeit bei der Fahrt nach dem erfolgreichen Absolvieren der Grundfahraufgaben durchfällt... Das wäre wirklich bitter.

Eine überforderte Führerscheinstelle bei »thejulivc«[6]

Sein Prüfungsdatum lag innerhalb der Frist bevor er seinen A1 zwei Jahre hatte. Die Prüfung wurde somit vor dem Ablauf der Zweijahresfrist absolviert, ausgehändigt wurde der Führerschein mit der Klasse A2 am Tag als die Frist erfüllt war.

Probleme hatte die Führerscheinstelle offensichtlich mit der Prüfbescheinigung. Der Vermerk »A2D« war der Person hinter dem Tresen nicht bekannt. Die Situation klärte sich dann auf und zum Richtigen Termin wurde »thejulivc« der Führerschein mit eingetragener Klasse A2 ausgehändigt.

Unnötige Sonderfahrten bei »marvsoccer« (6 Sonderfahrten)[7]

Obwohl schon mehr als zwei Jahre Vorbesitz vom A1 vorhanden waren mussten – angeblich weil es notwendig war – 6 Sonderfahrten absolviert werden. Dies wurde ihm nicht nur von der Fahrschule sondern auch vom Prüfer bestätigt.

Natürlich braucht man so oder so ein paar Stunden um sich an die leistungsstärkere Maschine gewöhnen zu können. Ob die Sonderfahrten – insbesondere die Autobahnfahrt – dazu beitragen ist jedoch eher anzuzweifeln.

Deeplink Kosten für den Erwerb der Klasse A2

Die Kosten hängen natürlich immer auch vom Können der Fahrschüler ab und wie gut sie mit der leistungsstärkeren Maschine zurechtkommen. Die beiden Beispiele sollen daher nur aufzeigen was möglich ist beziehungsweise einen Anhaltspunkt dafür geben, was die Ausbildung kosten kann.

»Ruhrpott_BAR« (6 Übungsstunden)

Für die Erweiterung vom A1 auf den A2 musste er insgesamt 414,69 € bezahlen. In diesem Betrag sind auch alle Gebühren und Nebenkosten enthalten. Die einzelnen Posten übersichtlich in tabellarischer Form:

Position Einzelpreis Summe
Grundgebühr 50,00 € 50,00 €
Fahrstunden 30,00 € x 6 180,00 €
Vorstellung zur Prüfung 52,50 € 52,50 €
Dekra (Prüfung A2) 75,20 € 75,20 €
Führerscheinstelle 42,60 € 42,60 €
Sehtest und Bilder 14,38 € 14,38 €
Summe 414,69 €


»thejulivc« (2 Übungsstunden)

Mit nur 2 Übungsstunden hat »thejulivc« die Erweiterung vom A1 auf den A2 absolviert. Vorausgegangen sind zwei Jahre intensive Nutzung einer 125er. Die Abrechnung wurde von der Fahrschule übernommen, dabei hat sich ein kleiner Fehler eingeschlichen (siehe Text unter der Tabelle):

Position Einzelpreis Summe
Grundgebühr 0,00 € 0,00 €
Fahrstunden 45,00 € x 2 90,00 €
Vorstellung zur Prüfung 135,00 € 135,00 €
TÜV (Prüfung A2) 112,81 €
(Fehler)
75,20 €
(korrigiert)
Führerscheinstelle 42,60 € 42,60 €
Sehtest und Bilder 15,00 € 15,00 €
Summe 357,80 €


Ein wichtiger Hinweis: Die Rechung wurde – wie oben zu lesen – von der Fahrschule gestellt. Die erhobenen TÜV-Gebühren sind zu hoch, da diese bundesweit einheitlich 75,20 € kostet.



Kommentare

Peter WeckesserPeter Weckesser
schrieb am 30.09.21 um 12:09 Uhr:


Guten Tag, Ich finde im Netzt keine Antwort auf meine Frage. Auf einem Führerschein sind alle Arten von Führerschein vermerkt, PKW, LKW, Motorrad. Wenn nun der LKW-Führerschein abgelaufen ist und man ihn nicht mehr braucht, muss man dann den Führerschein austauschen? Verfallen PKW und Motorrad-Führerschein?
Vielen Dank für eine Antwort.
MfG P.Weckesser


X_FISHX_FISH | http://www.600ccm.info
schrieb am 30.09.21 um 21:56 Uhr:


Hallo Peter,

Es läuft nur die jeweilige Klasse ab bei welcher das Datum im Feld »11.« in der Zeile steht. Steht beispielsweise beim CE dort 30.09.2022, dann erlischt am 01.10.2022 die Erlaubnis Fahrzeuge dieser Klasse zu führen.

Die anderen erworbenen Klassen B, A, etc. bleiben davon unberührt. Daher braucht man auch kein neues Dokument erstellen.


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Datum: 04.06.2013
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