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Viel Gezeter und Entrüstung – meiner Meinung nach völlig unangebracht

Kartenführerschein: Umtauschpflicht für »alte Lappen«

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Unruhe und Rebellion in der Foren­land­schaft. Facebook erbebt und bei den Internetplattformen der öffentlich-recht­lichen Medien machen wütende Bürger ihrem Unmut Luft. Warum? Weil es seit 2006 eigentlich schon bekannt sein könnte... Aber alle erst gestern oder vorgestern davon erfahren haben.

Schon 2014 waren die Umtauschfristen und ein »Stufenplan« Thema im Internet – aber anscheinend nur für all jene, welche mehr oder weniger direkt mit der Thematik »Führerschein« zu tun hatten?

Daher ein paar Zeilen darüber was es mit dem »Zwangsumtausch« der Führerscheine auf sich hat, was der »Stufenplan« ist und wieso der Umtausch eigentlich eine sinnvolle Sache ist.

Hier die Gliederung meines heutigen Beitrags im Kasten:

Deeplink Um was geht es überhaupt?

Diverse Medien haben verkündet, dass der Bundesrat am 15. Februar 2019 (also vorgestern) darüber beraten hat wie ein »Stufenplan« für den vorgeschriebenen Umtausch von alten Führerscheinen in Deutschland aussehen könnte. Dazu wurde vom Verkehrsausschuss der Länderkammer eben dieser Stufenplan vorgelegt.

Eigentlich wirklich keine Neuigkeiten, denn schon 2013 wurde genau dieser Stufenplan in den Medien diskutiert. Aber anscheinend kam das nicht bei jedem an oder wurder mittlerweile schon wieder aus den Hirnwindungen verdrängt.

Deeplink Wieso ist das »plötzlich und völlig überraschend« ein Thema?

Wieso so viele darüber überrascht kann ich mir selbst so erklären: Wer sich bislang keine Gedanken über einen Umtasch gemacht hat, der musste sich auch nicht mit der Thematik befassen. Daher ist er jetzt durchaus »überrascht davon betroffen zu sein«.

Eigentlich ist das Thema wirklich ein alter Hut, ein rund 12 Jahre alter Hut sogar: Der Grund für das Ende der vor dem Stichtag 2013 ausgestellten Kartenführerschein und »rosa Lappen« und natürlich auch den »grauen Lappen« ist die EU-Richtlinie 2006/126/EG[1] vom Dezember 2006. Ja, das ist die gleiche Richtlinie in denen auch schon die Führerscheinklasse A2 thematisiert wurde (welche ja für manche auch völlig überraschend kam )[2].

In der EU-Richtlinie 2006/126/EG ist festgehalten, dass alle EU-Mitgliedsstaaten die bis 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine bis 19. Januar 2033 durch den neuen, bezüglich der Klassen und Benennungen eben dieser harmonisierten EU-Führerschein zu ersetzen haben.

Wohlgemerkt: Es geht beim Umtausch um das Dokument, nicht um die Führerscheinklassen ansich. Es muss also niemand die Prüfung für die Klassen B und BE ablegen wenn er bislang einen Führerschein mit der Klasse 3 besitzt. Ebenso kann man sich nicht »verschlechtern« wenn man einen älteren Führerschein gegen den aktuellen Kartenführerschein eintauscht. Mehr noch: Man verbessert sich genau genommen sogar bei der einen oder anderen Führerscheinklasse.

Deeplink Was wurde jetzt besprochen?

Damit nicht alle gleichzeitig am 12. Januar 2033 zur jeweils zuständigen Führerscheinstelle rennen um einen neuen Kartenführerschein zu beantragen wurde folgender Stufenplan vorgelegt:

Der Stufenplan

Bis zum 31. Dezember 1998 wurden in Deutschland »Papierführerscheine« ausgestellt. Zunächst in grau, später in rosa. Bei diesen Führerscheinen soll der Tauschtermin vom Geburtsjahr des Inhabers abhängen:

  • Geburtsjahr vor 1953 = Tausch bis 19. Januar 2033
  • Geburtsjahr 1953 bis 1958 = Tausch bis 19. Januar 2022
  • Geburtsjahr 1959 bis 1964 = Tausch bis 19. Januar 2023
  • Geburtsjahr 1965 bis 1970 = Tausch bis 19. Januar 2024
  • Geburtsjahr 1971 oder später = Tausch bis 19. Januar 2025

Wer schon einen Kartenführerschein erhalten hat (oder seinen alten »Papierführerschein« freiwillig oder wegen dem Erwerb einer neuen Führerscheinklasse getauscht hat), hat diesen ab dem 1. Januar 1999 bis zum 18. Januar 2013 erhalten. Für diese Kartenführerscheine sollen folgende Umtauschtermine gelten:

  • Ausstellungsjahr 1999 bis 2001 = Tausch bis 19. Januar 2026
  • Ausstellungsjahr 2002 bis 2004 = Tausch bis 19. Januar 2027
  • Ausstellungsjahr 2005 bis 2007 = Tausch bis 19. Januar 2028
  • Ausstellungsjahr 2008 = Tausch bis 19. Januar 2029
  • Ausstellungsjahr 2009 = Tausch bis 19. Januar 2030
  • Ausstellungsjahr 2010 = Tausch bis 19. Januar 2031
  • Ausstellungsjahr 2011 = Tausch bis 19. Januar 2032
  • Ausstellungsjahr 2012 bis 18.1.2013 = Tausch bis 19. Januar 2033

Führerscheine im Kartenformat, welche ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden haben bereits eine Befristung für die Gültigkeit des Dokuments auf 15 Jahre ab Ausstellungsdatum.

Normals der Hinweis: Es geht um die Gültigkeit des Dokuments, nicht um die Gültigkeit einer der erworbenen Fahrklassen.

Deeplink Wieso der Umtausch Sinn macht

Das Hauptargument der vermeintlich Gegängelten: »Jetzt waren die alten Führerscheine teilweise über 50 Jahre lang gültig – und jetzt zwingt mich der böse, böse Staat dazu das Dokument zu tauschen. Oder mit anderen Worten: Der Staat nimmt mir meinen Führerschein weg!«.

Man kann natürlich die Aussage treffen »man nimmt mir etwas weg«. Aber man bekommt ja auch etwas dafür: Einen neuen Führerschein. Die Kosten dafür sind überschaubar: 24,00 Euro. So viel kostet er jedenfalls heute am 17. Februar 2019 – und ich habe für meinen Kartenführerschein vor einigen Jahren auch nicht mehr bezahlt.

Aber wieso macht der Umtausch Sinn? Alleine in Deutschland sind derzeit diverse unterschiedliche Modelle unterwegs (unvollständige Liste):

  • Fahrerlaubnis erteilt im Saarland nach dem 30. November 1954 und vor dem 1. Oktober 1960
  • Fahrerlaubnis erteilt vor 1. De­zem­ber 1954
  • Fahrerlaubnis erteilt vor 1. April 1980
  • Fahrerlaubnis erteilt ab 1. A­pril 1980 und vor 1. Ja­nu­ar 1989
  • Fahrerlaubnis erteilt bis zum 31. Dezember 1998
  • Fahrerlaubnis erteilt ab dem 1. Januar 1999 bis zum 18. Januar 2013
  • Fahrerlaubnis erteilt in der DDR vor dem 1. April 1957
  • Fahrerlaubnis erteilt in der DDR vor dem 1. Juni 1982
  • Fahrerlaubnis erteilt in der DDR vor dem 3. Oktober 1990

Je nachdem welche Klassen zu welchem Zeitpunkt erworben wurde (und ob in der BRD oder der DDR oder dem von 1947 bis 1956 im Rahmen der französischen Militärregierung von einem Hochkommissar Frankreichs kontrollierten Saarland) werden sie in unterschiedliche aktuelle Klassen des harmonisierten EU-Führerscheins angepasst. Teilweise darf man sogar mehr Fahrzeuge führen als es im Dokument vermerkt ist – oder zumindest Fahrzeuge mit höherer Leistung oder höherer Höchstgeschwindigkeit.

Was hier eigentlich jedem einleuchten sollte: Durch den Umtausch bekommt niemand etwas weggenommen. Eventuell bekommt er sogar noch etwas dazu – und bei einer Kontrolle im Ausland kann anhand der vermerkten Klassen jeder Polizist erkennen was geführt werden darf und was nicht.

Nur ein Beispiel wo man jetzt »mehr darf als vorher«: Wer in den 1990ern die Klasse »1b« erworben hat darf laut »rosa Lappen« damit ein einspuriges Fahrzeug mit maximal 80 ccm Hubraum und einer Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h bewegen. Natürlich ist das inzwischen hinfällig denn aus dem »1b« wurde der A1 und da sind maximal 125 ccm zulässig und es gibt keine Höchstgeschwindigkeit mehr.

Ein zweites Beispiel: Wer den »1a« erworben hat (einspurige Fahrzeuge bis maximal 20 kW) hat eigentlich nach zwei Jahren die Klasse »1« erhalten. Früher musste man noch die Fahrpraxis nachweisen bevor aus dem »1a« die Klasse »1« wurde. Inzwischen hieß es schon länger »Nachweis der Fahrpraxis nicht erforderlich«, also ging man einfach nach 2 Jahren zur Führerscheinstelle und hat sich einen neuen (Karten)Führerschein ausstellen lassen – mit eingetragener Klasse A statt »A beschränkt« (welcher damals nur zum Führen von einspurigen Fahrzeugen bis 25 kW zulässig war).

Wer nie den »1a« hat umschreiben lassen bekommt jetzt mit dem Kartenführerschein die Klasse »A« eingetragen. Ohne »Nachweis der Fahrpraxis« und auch ohne irgendwelche Prüfungen.

Wer also meckert das er seinen Führerschein nicht zum Umschreiben abgeben will: Wollt ihr dann auch nur das führen dürfen was damals so erlaubt war?

Deeplink Der ganze Umtausch ist eine große Verschwörung!

»Die haben sich das mit dem Umtausch nur ausgedacht weil sie damit Geld verdienen wollen!«

Die Aussage hat in einem von mir besuchten Forum ganz viele »Likes« bekommen. Auch bei Facebook geisterte die Aussage herum. Schon spannend was sich manche so im Hirn zusammenreimen und dann als vermeintliche Fakten verbreiten (oder davon überzeugt sind und dann »Likes« verteilen). Vielleicht war ja auch ein wenig Bier oder etwas Hochprozentiges mit im Spiel bevor die Aussage ins Netz gestellt wurde?

Aber ich finde Verschwörungstheorien generell sehr unterhaltsam. Also schmücken wir das noch ein wenig aus: Hinter der EU-Richtlinie 2006/126/EG versteckt sich die total korrupte und höchst kriminelle Vereinigung der »internationalen Kunststoffkartenfabrikanten (IKKF)«, der bekannten chinesischen »PET-Flaschen-Recycling-Mafia (PETFRM)« und natürlich auch der »Geschäftsverband der leitenden Mitarbeiter von Führerscheinstellen (GvdlMvF)«.

IKKF, PETFRM und GvdlMvF haben sich in einer lauen Sommernacht 2001 in der Schweiz an einem nicht näher bekannten Ort getroffen. Beschlossen hatten sie, dass spätestens 2033 ganz, ganz viele Kartenführerscheine produziert werden müssen. Damit dieses Ziel erreicht werden konnte, musste die EU-Richtlinie 2006/126/EG einen entsprechenden Passus enthalten. Dank Lobbyarbeit, Schmiergelder und natürlich auch dem Einsatz von roher, blutiger Gewalt konnte dieses Ziel schließlich erreicht werden.

Die wirklich Leidtragenden sind jedoch nicht die armen Deutschen Bürger, welche jetzt ihre Führerscheine umtauschen müssen. Betroffen sind die armen Menschen vom sehr bekannten »Zusammenschluss der Produzenten von Papier für Führerscheinen« (ZdPvPfF). Der Sprecher des ZdPvPfF wurde mundtot gemacht – oder habt ihr irgendwo ein Wort davon gelesen das nun traurige Kinderaugen davon Zeugen das den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Führerscheinpapierfabriken massenhaft gekündigt wurde? Natürlich nicht. Obligatorisch daher ein dreifaches »Lügenpresse! Lügenpresse! Lügenpresse!«.

Natürlich hat niemand über diese Wahrheit in den öffentlichen Medien berichtet. Auch nicht der angesehene, überparteiliche und finanziell unabhängig agierende »Lobbyverband multimedialer Arbeiter und Autoren« (LMAA).

Deeplink Praxisbeispiele

Auf dem folgenden Bild sind drei Dinge zu sehen die erneuert werden müssen: Ein Kartenführerschein (2011 ausgestellt), ein »rosa Lappen« (1996 ausgestellt) und im Hinter­grund ein fast leeres Weizenglas (kurz vor dem Foto wieder auf dem Tisch abgestellt).

Müssen noch vor 2033 umgetauscht werden: Kartenführerschein und »rosa Lappen«
Müssen noch vor 2033 umgetauscht werden: Kartenführerschein und »rosa Lappen«

Die Umtauschfristen als Praxisbeispiele:

Der Kartenführerschein wurde 2011 ausgestellt. Er ist nach dem vorgeschlagenen Stufenplan spätestens bis zum bis 19. Januar 2032 umzutauschen.

Der »rosa Lappen« gehört jemand der im Jahr 1978 geboren wurde. Da sich bei den »Papierführerscheinen« der Umtauschtermin nach dem Geburtsjahr richtet ist er spätestens bis zum 19. Januar 2025 umzutauschen

Der Vollständigkeit halber: Das Weizenglas ist im Idealfall umgehend nach dem Austrinken umzutauschen.

»Fahrerlaubnis unbefristet gültig« (Vermerk im »rosa Lappen«)
»Fahrerlaubnis unbefristet gültig« (Vermerk im »rosa Lappen«)

Nur am Rande erwähnt (bevor sich wieder irgendwo Theorien ausbreiten und »Likes« bekommen): Natürlich gibt es mit dem Umtausch des Führerscheins auch keine Verlängerung der Probezeit. Wie lange die Probezeit befristet war ist damals im Führerschein vermerkt worden (und schon lange, lange abgelaufen).

Update vom 18.02.2019
Der Beschluss des Bundesrates wurde bereits veröffentlicht[3]. Inhalt sind auch Begründungen, ich zitiere:

[...] Die Regelung zum vorgezogenen Führerscheinumtausch soll sicherstellen, dass entsprechend den Vorgaben von Artikel 3 Nummer 3 der Richtlinie 2006/126/EG bis zum 19. Januar 2033 alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine umgetauscht werden.
Die neue Anlage 8e enthält die Detailregelung zum vorgezogenen Führerscheinumtausch. Begonnen wird mit den schätzungsweise noch ca. 15 Millionen bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellten (Papier-)Führerscheinen, da diese bislang noch nicht im Zentralen Fahrerlaubnisregister gespeichert sind. So soll bis zum 19. Januar 2025 sichergestellt werden, dass dieses weitgehend vollständig ist und insbesondere auch im Rahmen des Europäischen Führerscheinnetzwerkes Informationen über nahezu alle Inhaber einer deutschen Fahrerlaubnis enthält.
Der Umtausch wird in dieser 1. Stufe abhängig vom Geburtsjahr des Führerscheininhabers durchgeführt, da das Ausstellungsdatum auf den alten Papierdokumenten häufig nicht mehr erkennbar ist. Die Aufteilung beruht auf Schätzungen zur Altersverteilung. Bei den ca. 28 Millionen ab dem 1. Januar 1999 ausgestellten Kartenführerscheinen wird dann auf das Ausstellungsjahr abgestellt, da dann der Umtausch nach dem Alter der Dokumente erfolgen kann. Bis zum Jahr 2028 sollten möglichst viele Alt-Führerscheine umgetauscht worden sein, da ab diesem Zeitpunkt auch die seit dem Jahr 2013 ausgestellten Führerscheine ihre Gültigkeit verlieren und erneuert werden müssen. Der für den Beginn der Umtauschpflicht gewählte Zeitpunkt berücksichtigt die bei den Fahrerlaubnisbehörden erforderlichen Vorlaufzeiten, um die Voraussetzungen, insbesondere die Kapazitäten für die Bewältigung der zusätzlichen Anträge, zu schaffen. [...]


Hier wird also auch noch explizit auf einen Punkt eingegangen den ich noch gar nicht angesprochen hatte: Die »alten Lappen« sind teilweise nicht mehr lesbar... Na, wenn das mal kein weiterer guter Grund für einen Umtausch ist?



Kommentare

SilencerSilencer | silencer137.com
schrieb am 05.03.19 um 15:50 Uhr:


Fein aufgeschrieben! Den Gag, das ausgerechnet die Saarländer einen eigenen Führerschein haben, kannte ich noch nicht

Ich habe meine "Schweinchenpappe" schon vor einigen Jahren freiwillig umgetauscht. Hauptgrund: Die passte nicht ins Portemonnaie, der neue Kartenführerschein passt dagegen sogar in die Handyhülle. Davon abgesehen fasste sich der rosa Lappen immer irgendwie feucht an, war labbrig und schmuddelig. In einem Wort: Unhygienisch.


X_FISHX_FISH | https://www.600ccm.info
schrieb am 05.03.19 um 19:27 Uhr:


Bei meiner »Schweinchenpappe« (schöner Name, kannte ich bislang noch nicht ) hatte ich damals in den frühen 1990ern sehr fortschrittlich eines der ersten »digitalen Fotos« kleben. Man war stolz auf den Fortschritt und die Passbilder wurden nicht mehr mit Film und Fotopapier realisiert sondern aus einem hochmodernen, kleinen (und vermutlich schweineteuren) »Passbilddrucker« ausgedruckt.

Resultat: Nach knapp 20 Jahren im Geldbeutel hatte sich durch Druck und Wärme der größte Teil vom Bild auf die gegenüberliegende Seite »thermotransferiert« und man konnte bei einer Verkehrskontrolle im Halbdunkel nicht mehr ganz so viel auf dem Bild erkennen.

Wurde dann in der Schweiz in einen Führerausweis umgetauscht und da bekam ich den rosa Lappen leider nicht entwertet zurück. Er musste nach Deutschland geschickt werden und wurde dort vernichtet.


JanaJana
schrieb am 06.06.23 um 23:24 Uhr:


Moin,
Erstmal vielen Dank fuer diese Hysterie-freie Zusammenfassung des Sachverhalts. Auf der Suche nach Informationen schlaegt einem im Netz doch mehr Schwachsinn als Verstand entgegen; das hier ist sehr willkommen!
Und ich hab 'ne Frage. Entschuldigung im Voraus, wenn das nervt, aber "einfach mal googlen" bringt nix mehr. Ich weiss langsam nicht mehr, was ich sonst noch machen soll, ausser vor Gericht zu ziehen. (Nicht wirklich die bevorzugte Loesung.)
Sachverhalt: Ich habe immer noch einen rosa Lappen, ausgestellt 1995 in D-Land, und wohne derzeit in Schottland. Nach DVLA (das britische Gegenstueck zu Flensburg) muss ich diesen Fuehrerschein nicht in einen britischen umtauschen, sondern kann damit fahren "bis zum aufgedruckten Gueltigkeitsdatum." Der rosa Lappen hat kein Datum, d.h. theoretisch kann ich damit fahren, bis ich 70 bin - aber eben nur auf der Insel, da der FS ab Januar 2025 in der EU die Gueltigkeit automatisch verliert. (Mal eben ein Leihwagen im Urlaub irgendwo in Europa faellt dann aus.) Ich wuerde auch gerne meinen europaeischen FS behalten, da ich in zehn Jahren fuer die Erneuerung des britischen (sollte ich ihn nehmen) einen UK-Pass brauche. Und den werde ich nicht haben.
Ich hab mich an die FS-Stelle des alten Landkreises gewandt, um den Umtausch in die Wege zu leiten. Meiner Meinung nach kommt hier §25 (1) Nr 3 Fahrerlaubnisverordnung zur Geltung: "Der FS wird ausgestellt an... Deutsche, die ihren staendigen Wohnsitz in einem nicht EU/EWR-Ausland haben und im Besitz einer deutschen Fahrerlaubnis sind." (Dieser Satz wurde fuer mich geschrieben. ) Die FS-Stelle des Landkreises erzaehlt mir aber (ohne Angabe von Gruenden oder Rechtslage), dass ich einen britischen FS nehmen *muss* und sie sowieso nicht mehr fuer mich zustaendig sind da Wohnsitz im Ausland. Das Theater lauft seit acht Monaten, und langsam geht mir die Geduld aus. Leistungsklage vor dem Verwaltungsgericht waere der naechste Schritt, aber ich bin nicht wirklich heiss drauf.
Frage: Was mache ich jetzt? Mir ist voellig klar, dass dies hier keine Rechtsberatung ist. Ich moechte nur nachvollziehen koennen, ob ich die Umstaende und den Gesetzestext richtig verstanden habe oder gerade dabei bin, gegen Windmuehlen zu kaempfen. Und dafuer ist eine zweite Meinung sehr willkommen.
Vielen Dank,
J


X_FISHX_FISH | https://www.600ccm.info
schrieb am 07.06.23 um 09:57 Uhr:


Hallo Jana, alles was von der Norm abweicht ist am Schalter für die Damen und Herren immer »schwierig«. Ich bekam bislang jedoch immer das was ich wollte bzw. was mir vom Recht her zustand. Man muss nur hartnäckig bleiben!

So, ich hoffe das hat schon mal Mut gemacht. Ich sehe es so wie du: § 25 (1) Nr. 3 FEV trifft zu. Ob die Person die deine Anfrage bearbeitet hat mitbekommen hat das UK seit dem 1. Januar 2021 auch nicht mehr Bestandteil von EWR ist, bleibt offen. Ich vermute jedoch das hier jemand nicht weit genug gedacht hat.

. Du hast deinen ordentlichen Wohnsitz in einem Staat, welcher weder EU- noch EWG-Mitglied ist. Genau das ist dort beschrieben. Ich befürchte aber, dass du nur mit dem Brecheisen weiterkommst, denn du kannst dich ja nicht mal eben an den Schalter stellen und so lange stehen bleiben bis es bearbeitet ist (habe ich zuletzt bei meinem Pickup so gemacht).

Eventuell ist ja auch noch § 73 (2) und (3) FeV ein Lösungsweg? Wenn ich es richtig verstehe wäre – da kein Wohnsitz vorhanden ist – eine FEB deiner Wahl zuständig? Somit musst du dich nicht mit der Behörde in deinem Landkreis herumärgern sondern könntest auch beispielsweise die in Hamburg oder Kiel mit deinem Anliegen behelligen. Wäre dann schon mal an der Küste. Die FEB in deinem Landkreis kann sich damit auch nicht mehr der Verantwortung entziehen.

Achte auch darauf, dass du alle »neuen Klassen« die du ja inzwischen bekommen kannst auch wirklich im neuen Dokument stehen hast.

Exkurs: bei Kontrollen in der Schweiz wurde ich schon zwei Mal bemängelt, dass ich meinen schweizerischen Führerausweis nicht zurückgegeben hätte (ich habe wieder einen deutschen Führerschein). Anscheinend hat die deutsche FEB das Dokument einfach vernichtet statt es in die Schweiz zurückzuschicken oder die Vernichtung zu melden. Das begleitet mich jetzt wohl bis an mein Lebensende...


JanaJana
schrieb am 07.06.23 um 22:09 Uhr:


Moin,
Vielen, vielen Dank fuer die Antwort; das hat Mut gemacht!
hatte ich auch schon im Auge; ich brauchte dafuer eine FS-Stelle, bei der man den Umtausch per Post oder online in die Wege leiten kann. Nicht jede Stelle bietet das an; oft genug muss alles persoenlich vorgelegt werden. Da werde ich dann noch mal D-land abgrasen in Netz, wo das dann vlt moeglich waere.
Der alte Landkreis liegt in Mecklenburg, wo nach Landesverfassung sowieso alles 40 Jahre spaeter passiert als anderswo. (Ich darf das sagen, ich bin da aufgewachsen.) Weshalb es gar nicht so abwegig ist, dass die Damen & Herren hinterm Schalter bestimmte Sachen (z.B. GB und EU sind nicht mehr dasselbe) noch nicht ganz verinnerlicht haben...
Die neuen Klassen habe ich definitiv auf dem Schirm - der Anstoss, den Umtausch jetzt zu machen, war nicht nur die Gesetzespflicht, sondern die gleichzeitige Aufwertung meiner Motorrad-Kategorie. Ich will dieses Jahr auf's Bike zurueck, bin aber im rosa Lappen immer noch auf 20 kW (alte 1a) begrenzt, und die Bikes, die ich damit fahren koennte hier sind, na ja, etwas "klein"...
Nochmal - vielen Dank, das hilft ungemein.
J
PS: Die Schweizer haben sich aber auch ein bisschen pingelig, oder?


X_FISHX_FISH | https://www.600ccm.info
schrieb am 08.06.23 um 16:04 Uhr:


Nun ja, die Schweizer finden es eben offensichtlich nicht witzig wenn ein Dokument was ihnen gehört einfach in Deutschland »verloren« geht. Da kann man schon mal pingelig werden.

Ich drücke dir die Daumen das du weiterkommst – egal bei welcher FEB auch immer es dann klappen mag.


JanaJana
schrieb am 22.11.23 um 18:55 Uhr:


Moin,
Nachtrag zur Anfrage vom Juni (um die Geschichte zu Ende zu bringen):
Nach weiteren vier Monaten email-Pingpong, einer Fachaufsichtsbeschwerde beim uebergeordneten Ordnungsamt und der implizierten Androhung einer Leistungsklage vor dem Verwaltungsgericht beschloss die FS-Stelle des alten Landkreises auf einmal doch, dass sie fuer den Umtausch meines rosa Lappens zustaendig sei. Habe den neuen FS (inklusive aller alten und neuen Klassen, wenigstens das hat geklappt) gestern im Konsulat abgeholt.
Fazit:
1. Glaube dem Amt erst mal gar nichts, sondern mach dich selbst schlau.
2. Dranbleiben! (Auch wenn es ueber ein Jahr dauert.)

Gruesse aus Schottland,


X_FISHX_FISH | https://www.600ccm.info
schrieb am 04.12.23 um 11:22 Uhr:


Vielen Dank für die Rückmeldung und Glückwunsch das sich deine Beharrlichkeit nun doch am Ende ausgezahlt hat. Was bis zum Erfolg aber notwendig war: Wahnsinn. Das müsste man wohl mal dem »realen Irrsinn« von Extra3 weiterleiten?

Ich liege gerade flach, mit dem Winter halten die Erkältungen einzug. Daher hat es mit der Antwort ein wenig gedauert. Aber: ich bin noch immer schneller als die Führerscheinstelle.


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Datum: 17.02.2019
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