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Bei über 10°C im Dezember: Weg mit dem Bruchstrich!

Wechsel vom Saisonzeitraum bei der Zulassungsstelle

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Die »Bruchstrichfahrer« haben es derzeit nicht leicht. Wer wie ich gleich zwei Motorräder mit Saisonkennzeichen hat, der schaut neidisch jenen zu, welche aktuell bei bis zu 14°C am sonnigen Nach­mittag auf den Landstraßen unter­wegs sind oder sich wie am vergangenen Wochenende vor irgendwelchen Cafes mit Außenbestuhlung treffen.

Nicht wenige fragen daher in Foren nach »Wie viel kostet es eigentlich wenn ich den Saisonzeitraum bei meinem Motorrad verändere?«.

Einen Wechsel vom Saisonzeitraum (damals von 04-11 auf 03-11) habe ich bei meiner Suzuki GSF 1200 vor zwei Jahren vornehmen müssen. Damals war nicht das gute Wetter der Anlass, sondern ein Defekt der Wegfahrsperre bei meinem Audi A4 (B5). Der Ablauf von meinem unfreiwilligen Wechsel ist aber natürlich mit frei­willigen Aktionen identisch.

27.12.15 – strahlender Sonnenschein (schon seit Tagen)
27.12.15 – strahlender Sonnenschein (schon seit Tagen)
Entsiegeltes Saisonkennzeichen
Entsiegeltes Saisonkennzeichen

Wie sieht denn der Ablauf für eine Änderung vom Saisonzeitraum aus? Hier eine Liste wie die Änderung reibungslos selbst erledigt werden kann:

  • Braucht man ein neues Kennzeichen?
    Ja. Die Nummer bleibt gleich. Aber der Zulassungszeitraum ändert sich. Da dieser eingeprägt ist, wird ein neues Blech fällig. Ich kaufe meine Kennzeichen immer bei den »Kennzeichenprofis«[1]. Ein Motorradkennzeichen kostet dort 7,99 Euro – inklusive Versand!

  • Muss ich die Versicherung informieren?
    Ja. Eine neue eVB-Nummer ist notwendig, daher muss man mit der Versicherung vor dem Gang zur Zulassungsstelle Kontakt aufnehmen. Die eVB-Nummer bekommst man auch ganz einfach telefonisch von der Versicherung.

  • Ich habe das neue Blech und die eVB-Nummer – was jetzt?
    Mit der eVB-Nummer, dem neuen und natürlich auch dem alten Kennzeichen muss man nun zur Zulassungsstelle. Geld mitnehmen nicht vergessen!

  • Geld mitnehmen? Klar. Aber wieviel kostet das denn?
    Der Wechsel des Saisonzeitraums kostete im Frühjahr 2014 (laut meinen Informationen) bundesweit einheitlich 27,40 Euro.

    Abgerechnet wurde bei mir »Umschreibung von außerhalb ohne oder mit Halterwechsel (mit Kennzeichenwechsel)«, da nicht nur die Zulassungs­bescheinigung Teil I verändert wurde sondern auch zwei neue Siegel auf das neue Kennzeichen geklebt werden mussten.

    Nachtrag vom 06.01.16
    »heloklastit« im XJ6-Forum[2] musste im Januar 2016 lediglich 17,50 € bezahlen. Dies würde »Umschreibung von außerhalb ohne Halterwechsel bei Kennzeichen Beibehalt« entsprechen. Jedoch wird in diesem Fall nur der Teil I neu ausgestellt, am Kennzeichen wird nichts verändert (keine neuen Siegel notwendig). Entweder habe ich damals zuviel bezahlt, »heloklastit« hatte Glück – oder es ist ein weiteres Mysterium der Bürokratie der Zulassungsstellen.

  • Und was passiert dann auf der Zulassungsstelle?
    Dort und wirklich erst dort vor Ort wird das alte Kennzeichen »entsiegelt«. Die Plakette beziehungsweise der Aufkleber werden abgekratzt. Das Siegel der nächsten Hauptuntersuchung kann intakt bleiben.

    Der freundliche Beamte klebt/montiert die neuen Siegel auf das neue Kennzeichen mit dem veränderten Saisonzeitraum. Nach dem Bezahlen der Gebühr erhält man die neuen Papiere sowie das neue Kennzeichen ausgehändigt.

    Das alte Kennzeichen ist Eigentum des Fahrzeugbesitzers, man kann es also mitnehmen und sich dekorativ an die Wohnzimmerwand hängen. Alternativ auch in die Garage, wird von angeheirateten Familienmitgliedern eventuell dort eher akzeptiert.

Die Kosten finden sich im Gebührenkatalog der Zulassungsstellen. Neben den beiden Siegeln (Hauptuntersuchung und Siegel von Stadt beziehungsweise Kreis) muss eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I erstellt werden, früher als »Fahrzeugschein« bezeichnet (und im allgemeinen Sprachgebrauch auch weiterhin so genannt).

Zulassungsbescheinigung Teil II: Kein Saisonzeitraum
Zulassungsbescheinigung Teil II: Kein Saisonzeitraum

Die Zulassungsbescheinigung Teil II (früher »Brief«) bleibt unverändert, denn der Saisonzeitraum wird nur im Teil I ange­geben. Sollte ein Wechsel vom Saison­zeit­raum vollzogen werden, muss der Teil II daher nicht neu ausgestellt werden.

Gleiches gilt natürlich auch bei einem vollständigen Weg­fall der Saisonzulassung.


Eigentlich ist damit alles gesagt und ausführlich erklärt. Aber einen Punkt habe ich noch: Oben habe ich extra darauf hingewiesen sich nicht daheim schon die Mühe zu machen und das Siegel abzukratzen. Denn das will der Beamte mit eigenen Augen sehen!

Ich konnte nur einmal das Problem miterleben wenn das Siegel schon fehlt... War kein schöner Anblick. Ob der Kennzeichenbesitzer Opfer eines dummen Streichs geworden ist oder selber daheim die Siegel abgekratzt hat konnte ich nicht herausfinden. Aber dafür das Drama am Schalter als Zuschauer in der ersten Reihe miterleben.

Kurz nach 11 Uhr im Schatten: 2,5°C
Kurz nach 11 Uhr im Schatten: 2,5°C
Kurz vor 14 Uhr in der Sonne: 9°C
Kurz vor 14 Uhr in der Sonne: 9°C

Ich werde die Zulassungen meiner beiden Motorräder nicht verändern. Mit fehlt gerade ohnehin die Zeit die Maschinen artgerecht zu bewegen. Außerdem sind es nur noch knapp 2 Monate bis zum ersten März. Dann darf ich ja wieder.

In der Sonne verwöhnte die Schwäbische Alb heute mit bis zu 12°C (laut Anzeige in meinem Golf während der Fahrt durch gänzlich schneefreie Gebiete). Zwei Motorradfahrer konnte ich auf der Straße sichten, ein verkehrsgünstig gelegenes Cafe war auch wieder mit den Besitzern von R 1150 GS und R 1200 GS als Gästen gut bestückt.

Die Abdeckplane erfüllt ihren Zweck
Die Abdeckplane erfüllt ihren Zweck

Meine beiden Fahrzeuge sind »winterfertig eingelagert« und schlummern unter ihren Abdeckplanen. Auch die günstige Plane mit Tarnfarbenmuster erfüllt ihren Zweck ganz wie erwünscht. Statt Schnee sammelt sich lediglich der Tau auf der Plane. Aber vielleicht kommt ja pünktlich zum ersten März dann der große Schneefall?


Ich hoffe nicht das es so kommt. Von mir aus kann der Winter ruhig mild bleiben. Schnee brauche ich nicht wirklich. Da wird dann nur wieder die nächtliche Heimfahrt von der Arbeit zur Schleichfahrt. Knapp über 20 Kilometer in 60 Minuten aufgrund der Straßenverhältnisse müssen nicht unbedingt sein. Da kann ich gerne darauf verzichten.



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Datum: 27.12.2015
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