Triumph hat der Tiger 800 vorne mit 100/90 19 57V eine Bereifung verpasst, für die es immer wieder schwierig ist passende Pneu zu finden. 100 ist eben ein nicht wirklich weit verbreitetes Maß. 110 ist deutlich besser und beispielsweise auch bei meiner BMW R 1150 GS zu finden.
Als ich die Tiger vor knapp zwei Jahren gekauft habe[1], war vorne schon ein 110er Pneu aufgezogen. Möglich macht es ein Schreiben von Triumph, in welcher die »alternative Reifengröße« bestätigt wird. Dieses Schreiben sollte eigentlich bei allen Vertragshändlern beziehungsweise -werkstätten von Triumph vorliegen.
Es soll auch Freigaben von Reifenherstellern hergeben, die den gleichen Sachverhalt regeln. Da gibt es nur ein Problem: diese gelten nicht mehr wenn der Reifen Ein Produktionsdatum ab der ersten Kalenderwoche 2020 hat.
Wieder viel Text zum Lesen, tut mir leid. Aber ich versuche alles zu erklären und zum Schluss kommt auch noch ein wenig offtopic als Geschreibsel dazu. Die letzten drei Abschnitte aus der Übersicht gehören nicht mehr zum Thema »Reifenfreigaben für andere Dimensionen«.
Seit Januar 2020 hat sich – mal wieder – etwas verändert. Es gibt nun keine Reifenfreigaben beziehungsweise UBB mehr von den Reifenherstellern. Ausschlaggebend sind nun die Angaben in den Papieren der Maschine, genauer gesagt im CoC bzw. der EU-Typgenehmigung des Motorrads. Dies impliziert auch, dass Fahrzeuge mit StVZO-Zulassung (üblich bis Mitte/Ende der 1990er Jahre) anders davon betroffen sind. Ich beschränke mich im ersten Teil auf Maschinen mit EU-Typgenehmigung (wie beispielsweise die Triumph Tiger 800).
Zuvor waren andere als in den Papieren vermerkte Reifen legal wenn die Reifenfreigabe des Reifenherstellers dies bestätigt hat. Auch abweichende Größen waren davon betroffen. Der Reifenhersteller prüfte und bescheinigte mit der Freigabe ob die Rad-/Reifenkombination auf dem Motorrad gefahren werden darf. Dies wurde dann auch bei Kontrollen von der Polizei und natürlich auch bei der Hauptuntersuchung akzeptiert.
Die Abschaffung der bisherigen Praxis gilt für Reifen, welche nach dem 31. Dezember 2019 produziert wurden. Ab dem 1, Januar 2025 gelten die Freigaben der Reifenhersteller dann generell nicht mehr, auch nicht für Reifen, welche vor 2020 produziert wurden. Die sollten ja eigentlich sowieso schon längst abgefahren oder altersbedingt getauscht worden sein.
Zusammengefasst: alle UBB und sonstige Freigaben sind für Pneu, welche ab der ersten Kalenderwoche 2020 produziert wurden, ungültig. Gleichzeitig gelten aber die in den Papieren angegebenen Dimensionen, der Pneu muss nicht mehr separat freigegeben werden wenn die Dimensionen stimmen.
Der einfachste Fall: die Rad-/Reifenkombination, die auch in den Papieren eingetragen ist wird gefahren. Dann passt alles zusammen und niemand (Prüfer bei der HU, Polizei) hat ein Problem damit. E-homologierte Pneu mit den passenden Dimensionen dürfen aufgezogen werden.
Blöd wird es dann, wenn man andere Dimensionen hat. So wie im Falle der Tiger 800 mit 110 statt 100 vorne.
Früher ein »Kann«, seit Januar 2020 ein »Muss«: Freigaben durch den Fahrzeughersteller – nicht mehr durch den Reifenhersteller.
Alternative Dimensionen müssen entweder vom Fahrzeughersteller freigegeben werden oder eine Abnahme ist unumgänglich. Liegt kein solches Schreiben vor ist eine Begutachtung gemäß §21 auf Grund §19 (2) StVZO nach dem Umbau unverzüglich (!) erforderlich. Hilfreich kann da zum Beispiel eine UBB sein, welche dann für die Eintragung der abweichenden Dimensionen des Pneu verwendet wird. Dies sollte aber vor dem Umbau beziehungsweise dem Aufziehen des Pneu mit dem Prüfer besprochen werden.
Exemplarisch bei der Triumph Tiger 800 wie ich sie habe wie es ablaufen kann. Triumph hat im Laufe der Jahre sogar drei Schreiben veröffentlicht beziehungsweise an die Vertragshändler- und Werkstätten verschickt.
Statt dem in der EU-Typgenehmigung und somit in der Zulassungsbescheinigung eingetragenen Bereifung 100/90 19 57V darf auch ein 110/80 R19 M/C 59V vorne aufgezogen werden. Der Vorteil davon: die 110er Bereifung ist viel häufiger zu finden und wird von anderen Marken auch häufiger genutzt. Daher findet man den beliebten Scorpion Trail II in 110/80 R19 M/C 59V quasi »an jeder Ecke«.
Nach 100/90 19 57V muss man länger suchen – oder wird niemals fündig werden da nicht oder nicht mehr produziert.
Wie schon geschrieben hat Triumph gleich drei Schreiben zu diesem Thema herausgegeben. Das erste ist vom 18. Dezember 2014 und ist leider so geschrieben, dass es so zu lesen ist es wären nur Diagonalreifen zulässig.
Das zweite Schreiben folgte am 7. Mai 2015. Darin waren sowohl Diagonal- wie auch Radialreifen beziehungsweise die Kennungen dafür aufgeführt. Leider hatten sie jedoch »Typ A0B« geschrieben, korrekt ist »Typ A08« für meine Tiger 800...
Im dritten und nun meines Wissens auch letzten Schreiben vom März 2019 passt alles. Es wurden auch XR, XRX und XRT explizit aufgeführt. Daher zitiere ich den relevanten Teil an dieser Stelle:
Quelle: »Bestätigung einer alternativen Reifengröße«, Triumph Deutschland GmbH im März 2019
Wo findet man nun dieses Schreiben? Die Händler- und Werkstätten sollten es vorliegen haben. Alternativ findet man es auch in Foren, beispielsweise bei Tigerhome.de[3]. Sollten alle Stricke reißen: einfach mich anschreiben. Zum Download bereitstellen werde ich das Schreiben jedoch nicht (nicht das ich am Ende damit dann irgendwie rechtliche Probleme bekomme ).
Im Zuge der Umschreibung vom vorherigen Halter auf mich habe ich auch gleich das geänderte Fahrwerk (Wilbers) und die 110er-Variante vom Vorderrad eintragen lassen. Beides war recht schnell und problemlos erledigt. Die Papiere vom Vorbesitzer waren noch »blank«, es war keine Änderung eingetragen gewesen (siehe Kopie vom Teil I oben im Bild).
Da nun alles eingetragen ist, brauche ich weder für das Fahrwerk noch für den 110er Pneu vorne etwas separat mitführen. Daher sollte es nun weder bei einer Verkehrskontrolle noch bei der nächsten HU diskussionsbedarf geben.
Die erste Hauptuntersuchung mit den Eintragungen hat die Tiger schon im Herbst 2021 erhalten – problemlos versteht sich.
Seit dem Inkrafttreten der »Richtlinie 92/61/EWG des Rates vom 30. Juni 1992« können Motorräder mit einer EU-Typgenehmigung homologiert werden (häufig auch »EU-Zulassung« oder »EG-Zulassung« genannt).
Motorräder ab Mitte der 1990er Jahre wurden mit einem CoC beziehungsweise der EU-Typgenehmigung zugelassen. Enthält das Feld K in der Zulassungsbescheinigung eine der folgenden Nummern wurde beziehungsweise ist die Maschine mit einer EU-Typgenehmigung zugelassen: 92/61; 97/24, 2002/24; 168/2013, z.B. e13*2002/24*0163.
Sollte das Feld K nur einen Strich haben: unbedingt nachschauen wieso dem so ist. Bei meiner BMW R 1150 GS wurde es bei einer Drosselung einfach gestrichen. Das war nicht korrekt und hat mich einige Zeit und Nerven gekostet es wieder korrigieren zu lassen. Dies kann auch in einem separaten Beitrag nachgelesen[3] werden.
Ist die Maschine zu alt oder beispielsweise ein Grauimport gilt das gleiche als wenn es keine Freigabe vom Fahrzeughersteller für die Dimensionen der Pneu gibt: liegt kein Dokument vor ist eine Begutachtung gemäß §21 auf Grund §19 (2) StVZO nach dem Umbau unverzüglich (!) erforderlich.
Der Aufbau von Reifen kann als Diagonalreifen oder Radialreifen erfolgen. Exotisch aber auch noch vorhanden: Gürtelreifen mit Diagonalkarkasse und Vollgummireifen (beispielsweise bei Gabelstaplern)). Gängig beim Motorrad sind Radialreifen. Es gibt aber vereinzelt auch Diagonalreifen zu kaufen.
Wenn, wie oben erwähnt, nur Diagonalreifen in einer Freigabe stehen, darf man keine Radialreifen aufziehen. Daher war das Nachbessern von Triumph bei der Freigabe sinnvoll. Nicht das irgendwer Diagonalreifen eingetragen bekommt und dann bei der Verkehrskontrolle zum Fußgänger mutiert.
Woran erkennt man an der Bezeichnung um welche Aufbauart es sich handelt? Dafür eine kleine Tabelle:
Aufbauart | Bezeichnung | Erkennungsmerkmal |
---|---|---|
Radialreifen | 110/80 R19 M/C 59V | R |
Diagonalreifen | 100/80 - 19 M/C 59V | - |
Einfach gesagt: ist ein »R« vorhanden, handelt es sich um einen Radialreifen. Die Bezeichnungen im Beispiel in der Tabelle entsprechen den Angaben im Schreiben von Triumph.
Seit März 2022 hatte ich keinen Beitrag mehr veröffentlicht. Per E-Mail wurde schon mal von ein paar Leuten nachgefragt ob alles in Ordnung ist. Ich nutze jetzt einfach mal den heutigen Beitrag mit für ein kurzes Statusupdate was denn los ist.
Der BMW geht es gut, der Triumph ebenfalls. Nur ich werde gerade ausgebremst. Teilweise wie alle anderen auch, teilweise durch Medikamente und teilweise durch eine wohldurchdachte aber völlig aus dem Ruder gelaufene Entscheidung.
Ich fange also einfach mal mit einem Symbolbild an, welches die ganzen »Bremskeile« optisch zusammenfassen soll.
Natürlich wird das Bild der Situation nicht gerecht. Liegt der Keil doch unter dem Hinterrad und man könnte einfach aufsteigen, den Seitenständer einklappen und losfahren und den Bremskeil einfach so hinter sich zurücklassen. Ich hätte das Ding also vor das Rad legen müssen damit das Bild zur Situation passt.
Neben den Dingen die ich unten noch beschreiben werde, musste ich mir unbedingt noch eine Keratitis (Hornhautentzündung) zulegen. Tropfen und Selbe ins Auge, Antibiotika in Tablettenform (auch jetzt noch) waren die Konsequenz. Mit ständig tränenden Augen Motorrad zu fahren wäre wenig unterhaltsam und eher maximal unvernünftig. Daher stehen BMW und Triumph weiter, ich drehe manchmal das Rädchen ein kleines Stück weiter damit es keine Ecken bekommt. Die beiden Batterien werden auch immer wieder mal als Ladegerät gehängt. Mehr passiert gerade leider nicht mit den Maschinen.
250 g Butter kosten teilweise 2,49 Euro (die günstige Hausmarke, der Rest ist noch teurer), mein Stamm-Döner hat von 4,50 Euro auf 6,00 Euro erhöht und der BigKing XXL als Menü kostet inzwischen 9,49 Euro. Bier wird auch teurer (Malz sei 60% teurer geworden in der noch nicht ganz abgeschlossenen ersten Hälfte vom Jahr 2022).
Da ich ja gerne in Döner und nicht in Euro rechne: das Verhältnis von gefahrenen Kilometern zum Döner-Äquivalent ist gleich geblieben. Oder einfacher ausgedrückt: für das, was jetzt gerade 100 km an Benzin kosten, bekomme ich genau gleich viel Döner wie bisher – aber auch nur weil beides gleich viel teurer geworden ist.
Zu den Spritpreisen selbst schreibe ich nichts. Das eine Bild reicht ja (Preise tagesaktuell am 17. Juni 2022). Wie sich das mit dem Steueranteil verhält, hatte ich ja bereits ausführlich beschrieben[2]. Wie das im Herbst wird, wird sich dann zeigen.
Jedenfalls habe ich bei all den Teuerungen gerade nicht so viel lust zu fahren, die heutigen 32°C auf dem Balkon (im Schatten) um 19:30 Uhr machen es auch nicht besser. Da lasse ich lieber den Rolladen runter und versuche cool zu bleiben.
Da gerade alles teurer wird, habe ich natürlich auch noch das große Los gezogen und einen total sinnvollen Kauf getätigt: ein neues (gebrauchtes) zweispuriges Gefährt.
Midlifecrisis? Ne, eigentlich wollte ich wieder einen Kombi haben. Bin dann aber auf der Maus ausgerutscht... *räusper* Im letzten Beitrag vom März 2022 hatte ich ihn schon erwähnt:
Seit Sommer 2021 habe ich nach einem größeren Gefährt gesucht. Der Astra J aus dem Jahre 2013 war noch okay, die Gebrauchtwagenpreise waren auch schon wieder so weit gestiegen, das ich ihn fast zum damaligen Kaufpreis hätte verkaufen können. Klar, inzwischen sind auch noch mal 2'000 Euro binnen fünf Jahre für Reparaturen und Kundendienste in den Astra geflossen. Einen guten Kombi unter 15'000 Euro? Keine Chance. Okay, also das Budget erhöhen. Dann bekommt man zwar gut erhaltene E-Klassen T-Modelle in hellelfenbein mit 400'000 km, aber ob der dann noch lange gut ist? Daher habe ich mir den »ultimativen Kombi« gekauft. Mit Allrad. Außerdem ist er rot.
Der Gebrauchtwagenmarkt ist kaputt. Dann fliegt mir auch noch in einer Sturmnacht im Frühjahr 2022, welche zunächst nicht als solche angekündigt war, ein Pavillon aus Stahl auf das Heck vom Astra. Großartig. Die Versicherung hat reguliert, ich blieb auf dem Selbstbehalt sitzen – dafür wurde der Rest bezahlt. Es hätte finanziell dümmer laufen können.
Ungünstig: am 31. Januar 2022 habe ich den Ford Ranger gekauft. Dann kam das, was uns gerade alle täglich in den Medien beschäftigt. Meine Rechnung »10 Liter Diesel auf 100 km vs. 8 Liter E10 auf 100 km kosten fast das Gleiche« geht nun nicht mehr auf.
Abgesehen von den Unterhaltskosten hat der Ranger auch noch andere Nebenwirkungen, welche aber beim Kauf schon bekannt waren. Statt bei gutem Wetter im Frühjahr auf dem Motorrad zu sitzen, lag ich mit der Bohrmaschine und einer montierten CSD-Scheibe unter dem Ranger und habe den Rost vom Differenzial und Teilen vom Rahmen entfernt. Immerhin war es da eher zu kühl (einstellige Temperaturen) als zu heiß. Ich kann also froh sein es erledigt zu haben.
Aber alles was sich um den Ford Ranger dreht ist eine andere Geschichte und gehört nun definitiv nicht mehr zur Reifenfreigabe für die Tiger 800... Daher sei nur am Rande erwähnt, dass er beim Vorbesitzer unter anderem zwei nicht der EG-Typgenehmigung entsprechende Rad-Reifenkombinationen eingetragen bekam und das ich auch beim Ranger die Nummer der EG-Typgenehmigung im Feld K wieder eintragen lassen musste. Aber ich habe ja bereits Übung darin bekommen.
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Datum: | 19.06.2022 |
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