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Zumindest bei der für Autobahnen in Österreich kein Problem

Ist ein Vordatieren der Vignette möglich?

Home » Knowhow » Rechtliches

Vor knapp einem Jahr habe ich ein paar Zeilen über die Montage der Autobahnvignette für Österreichische Autobahnen und Schnellstraßen verfasst[1]. Damals hatte ich die Vignette für zwei Monate an einer Tankstelle gekauft und das Datum vom Kauf war mit dem ersten Tag auf einer Autobahn in Österreich identisch. Was aber, wenn man die Vignette im Voraus kaufen will und erst ein paar Tage oder gar Wochen später losfahren möchte?

Alles kein Problem. Die 10-Tages- und 2-Monats-Vignetten für Österreich können auch vordatiert werden. Genau das habe ich heute für eine weitere Vignette machen lassen.

2013: 12,10 Euro für die 2-Monats-Vignette
2013: 12,10 Euro für die 2-Monats-Vignette
Vordatiert auf den 19.07.2013
Vordatiert auf den 19.07.2013

Ich habe die Vignette heute in einer Geschäftsstelle des ADAC gekauft und sie auf den 19.07.2013 vordatieren lassen. Somit gilt sie bis zum 19.09.2013.

Meine Variante vom Klebevorgang hatte ich ja schon letztes Jahr beschrieben. Die Kurzfassung: Reinigen, mit Bremsenreiniger entfetten, noch mal mit einem feuchten Tuch nachwischen, trocknen lassen und dann die Vignette aufkleben. Scheint offensichtlich sehr gut zu funktionieren. Die sich angeblich laut einigen Forenpostings »von alleine lösende« Vignette vom letzten Jahr klebt noch immer einwandfrei auf dem Tauchrohr.

Die alte Vignette von 2012 am Tauchrohr
Die alte Vignette von 2012 am Tauchrohr
Jetzt kleben beide am Tauchrohr
Jetzt kleben beide am Tauchrohr

»Muss man eine alte Vignette nicht entfernen? Da steht doch eine Strafe drauf wenn man das nicht macht?«

120 Euro Strafe bekommt man im PKW (65 Euro beim Motorrad) wenn man gar keine gültige Vignette am Fahrzeug vorweisen kann. Man darf mehrere Vignetten kleben haben, das ist nicht strafbar. Allerdings wird die automatische Erkennung der Vignetten erschwert beziehungsweise wenn bei einer Kontrolle mit diversen 10-Tages- oder 2-Monats-Vignatten die richtige herausgesucht werden muss, dann ist der Kontrolleur sicherlich nicht begeistert.

Die Vignette vom Vorjahr ist deutlich am anderen Farbton zu erkennen, daher mache ich mir da keine Sorgen von wegen Missverständnissen bei einer Kontrolle.

Zur Übersicht die aktuell gültigen Strafen wer ohne oder mit einer gefälschten/nicht ordnungsgemäß angebrachten Vignette (z.B. Fett zwischen Scheibe und Vignette) erwischt wird:

[...]

7) Kontrolle der Vignettenpflicht & Mautpreller:

Vorweg: In Österreich ist – laut Auskunft der ASFINAG Mag. Ingrid Partl vom 29.3.2010 – der Abschnitt auf der A12 ab Staatsgrenze bei Kiefersfelden bis zur Anschlussstelle Kufstein Süd für PKWs bis 3,5t die einzige Ausnahme bzgl. Kontrolle der Einhaltung der Vignettenpflicht.
  • Zuständigkeit: Für die Kontrolle der Einhaltung der Vignettenpflicht ist jedenfalls die Exekutive und die ASFINAG Mautaufsicht zuständig.
  • Kontrollmethoden: Kontrolliert wird hauptsächlich mittels Videokamera und stichprobenartig auf Autobahnratsstätten, Zu- und Abfahrten.
  • Strafen: Bei einer Verletzung der Mautpflicht wird für PKW eine Ersatzmaut von € 120 und für Motorräder € 65 eingehoben, bei Manipulationen der jeweils doppelte Betrag. Das ergab im Jahr 2006 für die ASFINAG 9,6 Millionen Euro (132 Millionen Schilling).
  • Mautpreller: Im Jahr 2011 hat die ASFINAG ca 131'000 Mautpreller erwischt und bestraft, im Jahr 2005 waren es erst 70'000 Mautpreller. Die meisten Mautpreller kamen mit ca. 22.000 Lenkern aus Deutschland, gefolgt von Österreichern mit ca 14'000 Fällen. Bei den LKWs wurden 2006 54'000 Mautpreller erwischt.
8) Ersatzmaut & Verwaltungsstrafverfahren

Rechtsgrundlage: Mautordnung
Wird ein Vergehen gegen die Mautpflicht für Fahrzeuge bis einschl. 3,5 t hzG (höchstzulässiges Gesamtgewicht) in Österreich festgestellt, so ist gemäß der derzeit geltenden Mautordnung seitens der ASFINAG ein Verwaltungsstrafverfahren (Strafrahmen 300 bis 3000 Euro) einzuleiten. Von diesem Verfahren kann Abstand genommen werden, wenn der Beanstandete die Ersatzmaut im Vorfeld fristgerecht begleicht.

Die Höhe der Ersatzmaut richtet sich nach der Art des Vergehens:
  • Ist die Vignette ungültig, ist keine Vignette vorhanden oder wurde die Maut nicht ordnungsgemäß entrichtet so beträgt die Ersatzmaut 120,00 Euro (Motorräder 65,00 Euro).
  • · Liegt eine Vignettenmanipulation vor (z.B. Anbringung mittels zusätzlicher Hilfsmittel wie Tesafilm oder Folie, um eine Mehrfachverwendung vornehmen zu können), so beträgt die Ersatzmaut 240,00 Euro (Motorräder 130,00 Euro).
Wann gilt die Ersatzmaut als fristgerecht bezahlt?

Kontrolle durch Mautaufsichtsorgane und Organe der Straßenaufsicht:
  • · Wird ein Kunde vor Ort betreten so hat er die Ersatzmaut vor Ort zu bezahlen. Wird der Zahlung vor Ort nicht entsprochen, so erfolgt die Anzeigenlegung und damit verbunden die Einleitung des Verwaltungsstrafverfahrens.
  • · Wird das Fahrzeug vor Ort beanstandet aber der Kunde ist nicht bei seinem Fahrzeug, so wird eine Zahlungsaufforderung hinterlassen. Wird die Ersatzmaut innerhalb von 14 Tagen ab der Hinterlegung nicht bezahlt, so erfolgt die Anzeigenlegung und damit verbunden die Einleitung des Verwaltungsstrafverfahrens.
Kontrolle mittels Kameraüberwachung:
  • · Wird das Fahrzeug mittels automatischer Vignettenkontrolle detektiert und ein Vergehen festgestellt, so hat der Kunde 4 Wochen ab dem Rechnungsdatum Zeit der zugesandten Zahlungsaufforderung mittels Einzahlung der Ersatzmaut zu entsprechen. Erfolgt Dies nicht innerhalb der Frist, erfolgt die Anzeigenlegung und damit verbunden die Einleitung des Verwaltungsstrafverfahrens.
Quelle: Helga D. Sejdijov, ASFINAG SERVICE CENTER, Gruppenleiterin Backoffice, ASFINAG MAUT SERVICE GMBH 12. Febraur 2013

Quelle: www.wien-konkret.at[2]

Wer mit dem Motorrad einmal ohne Vignette erwischt wird, der bezahlt – zumindest aktuell – den Gegenwert von zwei Jahresvignetten als Strafe. Ob sich das Risiko lohnt? Ich glaube nicht.

Die Trägerfolie soll man aufbewahren
Die Trägerfolie soll man aufbewahren
Hinweise auf der Rückseite der Vignette
Hinweise auf der Rückseite der Vignette

Die Preise für 2014 stehen übrigens auch schon fest[3]. Für die 2-Monats-Vignette müssen nächstes Jahr beim Motorrad 12,40 Euro bezahlt werden. Beim PKW bis 3,5 zul.GG sind für zwei Monate dann übrigens 24,80 Euro fällig.



Kommentare

Pia SteiberPia Steiber | https://trovas.ch/vignette
schrieb am 03.06.22 um 11:03 Uhr:


Danke für den Beitrag zur Autobahnvignette. Es ist tatsächlich neu, dass sämtliche digitalen Vignetten bis zu 30 Tage vordatiert werden können. Auch in Polen wurde bereits am 1. Dezember 2021 zur Erhebung der Maut ein neues e-TOLL-System auf staatlich verwalteten Autobahnen (A2, A4) eingeführt. Seither wird auf diesen Autobahnen die Mautgebühr mittels e-TOLL App oder durch den Kauf eines e-Tickets entrichtet.


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Datum: 13.07.2013
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