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Wenn man noch eine Ausbildung bei der Fahrschule absolviert wird es mit SZ 196 möglich

Leichtkrafträder mit Klasse B führen (Entscheidung vom Bundesrat)

Home » Knowhow » Rechtliches

Kurz vor Weihnachten kommt ein kleines Präsent aus dem Deutschen Bundesrat: Am gestrigen 20. Dezember 2019 wurde beschlossen, dass Inhaber der Klasse B auch 125er führen dürfen – wenn sie eine entsprechende Ausbildung absolvieren. Diese Ausbildung beinhaltet jedoch weder eine Theorie- noch eine Praxisprüfung sondern besteht »nur« aus Unterrichtseinheiten in einer Fahrschule.

Schon seit einigen Monaten gibt es ein Hin und Her bezüglich dieser Idee, welche in anderen Ländern Europas jedoch bereits schon seit vielen Jahren ähnlich umgesetzt wird (beispielsweise in Spanien oder Österreich und auch in der Schweiz als Nicht-EU-Land).

Die Fakten, ein paar Gedanken ob das sich überhaupt lohnt und meine ganz persönliche Meinung sind im heutigen Beitrag zu finden.

Die recht hitzig in Foren und Medien geführte »Diskussion« über die Sinnhaftigkeit und wie gefährlich die Idee sei thematisiere ich heute nicht. Wer das Thema kommentieren möchte kann dies aber natürlich gerne die Funktion dafür unten am Fuß der Seite nutzen.

Deeplink Was genau wurde beschlossen?

Was ich schon wieder überhaupt nicht leiden kann sind Schlagzeilen wie »Fürs Motorradfahren genügt jetzt auch der Autoführerschein«. Diese Zeile ist nicht nur irreführend sondern inhaltlich definitiv falsch.

Wer die Meldungen nicht bis zum Ende liest rennt womöglich heute noch zum Händler? Oder er schwingt sich mit seiner Klasse B im Geldbeutel auf die Hayabusa vom Nachbarn und donnert noch heute los?

Allerdings war auch die offizielle Pressemitteilung auf www.bundesrat.de[1] ein wenig kurz geraten:

Leichtkrafträder mit Pkw-Führerschein

Der Bundesrat stimmte dem Vorschlag der Bundesregierung zu, künftig Inhabern des Pkw-Führerscheins der Klasse B das Fahren leichter Motorräder bis 125 cm3 der Klasse A1 zu erlauben.

Daher mal die Fakten in komprimierter Form:

  • Mindestalter 25 Jahre.
  • Mindestens seit 5 Jahren in Besitz der Klasse B.
  • 9 Doppelstunden (also 18x 45 Minuten) Unterricht müssen absolviert werden, davon vier Theorieeinheiten und fünf Praxiseinheiten.
  • Keine Theorie- oder Praxisprüfung erforderlich.
  • Gilt nur in Deutschland, keine Fahrten ins Ausland erlaubt.

Man erhält also keineswegs »den A1 ohne Prüfung« sondern eine Schlüsselzahl (die »196«) hinter dem Eintrag der Klasse B, welche die Nutzung auf Deutschland einschränkt – und das Führen von Leichtkrafträdern eben dort erlaubt.

Quelle dieser Fakten:

Pkw-Führerschein künftig ausreichend für Leichtkrafträder

Pkw-Führerscheininhaberinnen und -inhaber können künftig kleinere Motorräder bis 125 cm³ fahren, ohne dazu eine eigene Prüfung ablegen zu müssen: Der Bundesrat hat am 20. Dezember 2019 einem entsprechenden Verordnungsvorschlag der Bundes­regierung zugestimmt.

Wer mindestens 25 Jahre alt und seit fünf Jahren im Besitz der Klasse B ist, erhält nach einer Schulung mit neun Unterrichtseinheiten à 90 Minuten aus Theorie und Praxis die Berechtigung, in Deutschland auch Leichtkrafträder der Klasse A1 zu führen. Eine Prüfung zu den erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten ist nicht vorgesehen.

Kleinere Änderungen im Bundesratsverfahren

Der Bundesrat knüpfte seine Zustimmung an einige Änderungen am Rechtstext der Verordnung, die überwiegend redaktioneller Natur sind.

Verkündung und Inkrafttreten

Setzt die Bundesregierung die Korrekturen um, kann sie die Verordnung im Bundesgesetzblatt verkünden lassen. Sie soll am Tag darauf in Kraft treten.

Quelle: www.bundesrat.de (gleiche Seite wie schon verlinkt, jedoch mit Sprungziel)[2]

Lustig finde ich es irgendwie schon das die Medien dann Bildern von einer R 1250 GS, einer Yamaha XJ 650 oder einer KTM 690 verwenden um den »Pseudo-A1« mit Bildern auszuschmücken. Also Kontrastprogramm dazu mal wie eine 125er aussieht:

Liebe Tagespresse und Onlinemedien: So sieht eine 125er aus
Liebe Tagespresse und Onlinemedien: So sieht eine 125er aus

Das Bild wurde im April 2011 im Allgäu aufgenommen und zeigt meine Yamaha YBR 125.

Deeplink Ist das überhaupt ökonomisch – rechnet sich das?

Schon im Herbst 2019 habe ich in Foren eifrig mitdiskutiert. Macht so ein »Pseudo-A1« überhaupt Sinn? Also nicht wegen der Verkehrssicherheit sondern aus dem Blickwinkel von Kosten vs. Nutzen betrachtet.

Ich behaupte einfach mal: »Bitte erst rechnen, dann entscheiden«. Die Zielgruppe ist definitiv schon älter (wegen dem Mindestalter) und hat meist entsprechende finanzielle Ressourcen. Die Alternative zum »Pseudo-A1« wäre die Klasse A (welche das Mindestalter 24 hat). Die kostet aber etwa 1'000–1'300 Euro. Nur für die Erweiterung des Führerscheins, die Kosten für die Schutzbekleidung kann man ignorieren, denn die wäre ja für die 125er genauso anzuschaffen wie für die 600er mit über 35 kW.

Mal kurz überschlagen: Jede Fahrschule hat ihre Anmeldepauschale, die Praxisstunden von 125er und 600er unterscheiden sich in der Regel auch nicht. Also liegt die Differenz zwischen dem »Pseudo-A1« und der richtigen Klasse A in der Anzahl der Praxisstunden und den Gebühren für die Prüfungen selbst und die sogenannte »Vorstellungsgebühr« welche die Fahrschule individuell erhebt.

Gehen wir von 50 Euro für eine normale Übungsfahrt aus (45 Minuten) und 60 Euro für die »Sonderfahrten« (45 Minuten). Fünf »Doppelstunden« soll der Praxisteil für den »Pseudo-A1« laut diverser Meldungen umfassen. Also 10 Fahrstunden für den »Pseudo-A1«. Für die Klasse A sind genau 12 Stunden vorgeschrieben – und das sind genau die sogenannten »Sonderfahrten« (5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten, 3 Nachtfahrten).

Gehen wir mal von 4 normalen Übungsfahrten plus Sonderfahrten aus: Das wären dann etwa 320 Euro zusätzlich wenn man die Klasse A erwerben will.

Die Prüfungsgebühren (Dekra/TÜV) sind bundesweit einheitlich: 22,49 Euro (Theorie) und 121,38 (Praxis). Wären dann also etwa 150 Euro zusätzlich wenn man den A machen will.

Bleibt noch die frei von der Fahrschule festgelegte »Vorstellung zur Prüfung«, welche nicht nur eine Pauschale für den Papierkram sondern auch die Kosten für die beiden Fahrzeuge und den Zeitaufwand abdeckt: Häufig sind das 30 Euro für die Theorie und weitere 160 Euro für die praktische Prüfung. Also noch mal 190 Euro dazu. Alles schön übersichtlich in einer Tabelle:

Mehrkosten (Differenz »Pseudo-A1« zu »richtiger Klasse A«)
Praxisstunden (zusätzlich zu den Stunden welche der »Pseudo-A1« erfordert) etwa 320 Euro
Prüfungsgebühren (TÜV/Dekra) etwa 150 Euro
Vorstellungsgebühr zu den Prüfungen (Pauschalen der Fahrschule) etwa 190 Euro
Summe: etwa 660 Euro
Weitere Kosten: Sehtest 6,43 Euro, evtl. Erste-Hilfe-Kurs etwa 45 Euro und natürlich auch noch das biometrische Passbild (Infos dazu siehe Update vom 09.01.2020 weiter unten) etwa 60–70 Euro

Gehen wir von einer Höhe von 300–500 Euro für die Kosten für einen »Pseudo-A1« (B SZ 196) aus wirkt die Erweiterung um die Klasse A natürlich »doppelt so teuer«. Andererseits erhält man auch deutlich mehr – und darf trotzdem eine 125er fahren.

Update vom 09.01.2020
Ich habe den Telefonhörer in die Hand genommen da einige Anfragen per Mail kamen: »Braucht man wirklich einen Sehtest?« – »Braucht man wirklich einen Erste-Hilfe-Kurs?«. Die Führerscheinstelle meinte bei meinem Anruf auf den B SZ 196 bezogen: »Ja, ich glaube schon...« – eine total verlässliche Auskunft also.

Also habe ich mich noch mal ein wenig eingelesen. Beim B SZ 196 läuft die Ausbildung so ähnlich ab wie beim B SZ 96 (»Kraftfahrzeuge bis 3,5 t z.G. mit Anhänger über 750 kg z.G., wenn z.G Anhänger + z.G. PKW maximal 4,25 t beträgt«). Die Parallele: Beide benötigen »nur« eine soganannte »Fahrerschulung«.

Die Nachweisdokumente für B SZ 96 und B SZ 196 lesen sich ähnlich und sind als Anlagen 7a und 7b FeV zu finden.

Die Anlage 7b FeV lautet »(zu § 6b Absatz 3 und 4) Fahrerschulung für das Führen von Krafträdern der Klasse A1«.

Für den B SZ 96 ist kein aktueller Sehtest notwendig. Auch keine aktuelle Bescheinigung für einen Erste-Hilfe-Kurs. Es genügt für den Antrag seinen Personalausweis und ein aktuelles, biometrisches Passbild vorzulegen.

Somit habe ich die Rechnung ein wenig korrigiert: Die 45 Euro für den Erste-Hilfe-Kurs und die 6,43 Euro für den Sehtest fallen also mutmaßlich nicht an wenn man den B SZ 196 haben will. Dies bedeutet dann natürlich, dass der A per Direkteinstieg um diese etwa 52 Euro teurer ist (siehe Rechnung oben). Die Kosten für ein aktuelles biometrisches Passbild hat man in jedem Fall, egal ob A oder B SZ 196.

Der Antrag soll zwischen etwa 38 und 46 Euro kosten (es sind unterschiedliche Angaben von Städten und Landratsämtern im Netz zum B SZ 96 – ja, dem »Anhängerführerschein«, es fehlt keine »1« – zu finden). Hinzu kommen noch die Gebühren für den neuen Kartenführerschein mit der eingetragenen Schlüsselzahl in Höhe von 7,70 Euro.

Unklar ist ob bei den 46 Euro bereits die Gebühr für das neue Ausweisdokument schon enthalten ist. Da diese Gebühren aber auch beim Direkteinstieg für die Klasse A identisch wären spielen sie für die Ermittlung der Differenz der Kosten vom B SZ 196 und dem A per Direkteinstieg keine Rolle.

Das Problem was ich noch immer habe: Auf mehreren Seiten wurde geschrieben, dass man zwingend den Erste-Hilfe-Kurs und den Sehtest nachweisen muss. Ich warte dann mal auf Erfahrungsberichte aus erster Hand. Wird wohl bis April oder Mai dauern bis die kommen werden?

Eine spätere Erweiterung vom B SZ 196 auf die Klasse A wäre auch noch eine Option. Jedoch zahlt man (da nichts angerechnet wird) dann so viel wie auch jetzt schon für den A per Direkteinstieg. Man spart sich mit dem B SZ 196 also keinen Cent wenn man später dann den A2 oder A machen will.

Was aber wenn man sich absolut sicher ist das man nur die Möglichkeit haben will eine 125er zu führen und niemals damit Deutschland verlassen will? Dann ist die Klasse A natürlich nicht erforderlich und der B SZ 196 passt genau zum Wunsch.

Deeplink Kosten für Fahrstunden

Was mir schon aufgefallen ist: Da wird eifrig in den Foren gerechnet. Von Fahrstunden von 30 bis »maximal 40 Euro« für die 125er wird geschrieben. Gut, das kann in einigen Ecken von Deutschland schon zutreffen – aber dort kostet dann auch die Fahrstunde für den A Direkteinstieg nicht mehr – was den Direkteinstieg in den A günstiger macht.

Im Gegensatz zu den Kosten für den Sehtest (6,43 Euro – bundesweit einheitlich) sind die Kosten für Fahrstunden nicht bundesweit einheitlich. Ich habe mich einfach mal im Internet ein wenig umgesehen:

Ort Übungsfahrt Sonderfahrt
17454 Zinnowitz oder 17491 Greifswald oder 17389 Anklam[3] 48,00 Euro 58,00 Euro
81241 München[4] 61,50 Euro 81,50 Euro
20357 Hamburg[5] 48,00 Euro 48,00 Euro

Eine »Stunde« beträgt bei den Fahrstunden übrigens 45 Minuten.

Was kann man aus diesen drei Stichproben herauslesen? Zum einen das der »Pseudo-A1« (also B SZ 196) nicht für 300 Euro zu machen ist wenn a) noch die Kosten für die Pauschalen der Fahrschulen und den Papierkram hinzukommt und/oder b) die Fahrstunden mal eben das doppelte Kosten weil man in München lebt und dort eine Fahrschule aufsuchen muss.

Zur Erinnerung: Bei der Klasse A sind es 12 Pflichtfahrten (»Sonderfahrten«), beim »Pseudo-A1« (B SZ 196) sind es 10 Pflichtfahrten (mutmaßlich »Übungsfahrten«). Wer begabt ist kommt mit wenig Fahrstunden aus, wer ein wenig mehr Hilfestellung braucht, wird auch beim »Pseudo-A1« mehr als die vorgeschriebenen 10 Stunden benötigen.

Deeplink Ist eine 125er überhaupt ausreichend?

Reicht einem eine 125er überhaupt aus? Kann man damit alles machen was man machen will? Das hängt davon ab was man machen will.

Ich habe mit der 125er alles machen können was ich wollte – nur eben langsam. Reisegeschwindigkeit auf der Autobahn: Etwa 80 km/h. Also einen LKW suchen, sich dahinterklemmen und hoffen, dass dieser nicht langsamer wird.

Kann man machen, bei 250 km Autobahn am Stück wird das allerdings ätzend. Wer sich lieber einen Automatikroller für die Stadt holt, ein Topcase draufschraubt und für Einkäufe, die Fahrt zum Arbeitsplatz oder auch einfach nur für Besuche bei Freunden und Bekannten nutzen will, der braucht sich gedanklich auch nicht mit der Autobahn auseinandersetzen.

»Form follows function«. Wer eine leicht zu führende Lösung für die Stadt sucht welche gut mitschwimmen kann (im Gegensatz zu den 45 km/h Fahrzeugen), der wird mit einer 125er sicherlich zufrieden sein.

Wendig, praktisch, nehmen wenig Platz weg: 125er
Wendig, praktisch, nehmen wenig Platz weg: 125er

Ich war mit der 125er vielleicht mehr unterwegs als andere. Deutschland, Schweiz, Österreich. Mehrfach. Auch mal über 400 km an einem Tag – die miserabel gepolsterte Sitzbank hat mein Gesäß übelst lädiert.

Dafür kann man sich bei starkem Regenguss auf der Autobahn einfach am Toilettenhäuschen unterstellen während die dicken Reiseenduros auf dem Parkplatz bleiben müssen – und prompt Hagel einsetzt.

»Wir müssen draußen bleiben«: Große Reiseenduros
»Wir müssen draußen bleiben«: Große Reiseenduros

Ob einem eine 125er ausreicht oder nicht muss er also vorher festlegen. Falls man nur kurze Strecken fahren muss/will: Klares Votum auch von mir zum Erwerb vom »Pseudo-A1«. Wer auch mal Deutschland verlassen will auf seiner 125er kommt um die Klasse A nicht herum. Der Erwerb von A1 oder A2 würde das Gleiche kosten – also gleich die Klasse A per Direkteinstieg und gut.

Der letzte Punkt für etwaige Überlegungen: 125er kosten neu teilweise so viel wie kaum gefahrene, gut erhaltene 600er. Oder so viel wie eine neue, »kleine« Maschine. Mal ein paar Zahlenspiele:

  • Royal Enfield Himalayan (411 ccm, 17 kW): etwa 4'600 Euro
  • Royal Enfield Bullet 500 (499 ccm, 20 kW): etwa 5'000 Euro
  • Royal Enfield Interceptor 650 (648 ccm, 35 kW): etwa 6'400 Euro

Alles sind Händlerpreise, jeweils der günstigste Preis, mal »Tagestzulassung« oder »neu«, 2019er Modelle.

Wie sieht es bei den 125ern aus?

  • FB Mondial HPS 125i (125 ccm, 11 kW): etwa 3'200 Euro
  • Mash Seventy 125 (125 ccm, 9 kW): 2'300 Euro
  • Yamaha YS125 (125 ccm, 8 kW): 2'500 Euro
  • Yamaha MT 125 (125 ccm, 11 kW): 4'000 Euro
  • Suzuki GSX-R 125 (125 ccm, 11 kW): 3'650 Euro
  • KTM Duke 125 (125 ccm, 11 kW): 3'690 Euro

Gebraucht entsprechend günstiger. Aber dann sollten auch die 600er mitmischen dürfen. Beispielsweise die Yamaha FZ6 mit ABS aus dem Jahr 2009 und noch unter 30'000 km auf der Uhr für 3'000 Euro. Warum so günstig? Weil man sie nicht mit dem A2 führen darf da sie offen 72 kW hat.

Eine FZ6 Fazer (also mit Halbschalenverkleidung, zwei originalen Koffern und somit ordentlich tourentauglich) aus dem Jahr 2011 mit 11'000 km und natürlich auch mit ABS für 4'800 Euro. Beides sind Händlerpreise, von Privat sollten sie noch mal ein paar Taler günstiger sein.

Wer sagt er »muss« seine 125er neu kaufen weil er keine aus Teenie-Hand mit fragwürdiger Vornutzung haben will sollte sich überlegen wie viel »richtiges Motorrad« mit besserer Technik und mehr Möglichkeiten er beim Besitz der Klasse A zur Auswahl hat.

Deeplink Abschlussgedanken von mir

Würde ich proklamieren »eine 125er auf der Straße zu führen ohne eine anständige Ausbildung genossen zu haben ist grob fahrlässig« wäre ich ein Heuchler. Denn genau das habe ich nämlich in der Schweiz gemacht: Lernfahrausweis für den A1 beantragt, 125er Automatikroller gekauft, »L«-Schild ans Heck geschraubt und losgefahren. Irgendwann dann mal zur Fahrschule und die Pflichtfahrten absolviert. Schon hatte ich den A1 in der Tasche. Keine Theorieprüfung, keine praktische Prüfung. Nur ein paar Fahrstunden und eben selbst mit dem Lernfahrausweis aktiv am Straßenverkehr teilnehmen.

Der geplante »Pseudo-A1« ist davon also gar nicht mal so weit weg. Habe ich es überlebt? Offensichtlich. War ich mindestens 25 Jahre alt und hatte schon 5 Jahre die Klasse B? Ja, Mindestalter und die Klasse B (bzw. den alten 3er) hatte ich.

Oktober 2009: Meine Wenigkeit auf einer Yamaha YBR 125
Oktober 2009: Meine Wenigkeit auf einer Yamaha YBR 125

Denke ich gerne an die Zeit mit der 125er zurück? Ja, definitiv! Sowohl an meine Touren in der Schweiz mit dem alten Automatikroller wie auch etwas später dann mit der Yamaha YBR 125. Diese hatte ich zwei Jahre lang bevor ich dann den »richtigen A« gemacht habe.

Würde ich den »Pseudo-A1« jemandem empfehlen der die finanziellen Mittel für die Klasse A hat? Ich würde ihn fragen was er mit der Maschine machen will. Denn wenn er sagt »Ich will mit einem Automatikroller in die Stadt fahren und nicht mehr« brauche ich ihm keine FZ6 mit Koffern ans Herz legen und dann sagen »du musst aber zwingend die Klasse A machen«.

Oder ich würde sagen: »Da du sowieso den AM mit deiner Klasse B hast kannst du ja mal einen 50er Roller ausleihen. Da kannst du mal ausprobieren ob dir das Fahren mit einem motorisierten Zweirad überhaupt gefällt.«.

Ach ja, da war noch was. Es hat gar nichts mit dem Thema zu tun ist aber trotzdem erwähnenswert: Heute hat nicht nur Frank Zappa seinen Geburtstag, heute ist auch der »kürzteste Tag des Jahres«. Ab morgen werden die Nächte wieder kürzer und die Tage länger. Die Motorradsaison 2020 rückt näher und näher.



Kommentare

JörgJörg
schrieb am 22.12.19 um 12:52 Uhr:


Hallo

zuerst will man mit der 125 ccm Reglung die Großstädte entlasten. Wer täglich um einen Parkplatz kämpft kauf sich bestimmt dann einen 125 ccm Roller. Aus dem Ausland kenne ich auch das Motorräder keine Parkgebühren kosten oder sogar Sonderparkplätze haben. So passen quer vier Roller auf einen PKW Platz.
Auch die nur in Deutschland Reglung (wo steht die eigentlich) wird kurzfristig von Brüssel gekippt, einfach weil alle Gesetze EU konform sein müssen. Gab ja bei 3 Rad ( Paggiot , Metropolis 9 auch erst ein Eigentor. Mittlerweile freie Fahrt


X_FISHX_FISH | https://www.600ccm.info
schrieb am 22.12.19 um 13:13 Uhr:


Die Idee kommt ja nicht ganz plötzlich. Es war ja eine Option und ist in anderen Ländern der EU schon üblich. Spaien hatte es ja vorgemacht – dann aber mit einer Flut von Leichtkrafträdern in den Städten zu kämpfen. Wobei eine Flut von PKW auch nicht besser wäre.

Was ich mich frage: Wo sollen die ganzen Leichtkrafträder dann hin? Habe mit meinem Motorrad ja schon das Problem von zu wenigen Stellplätzen und die ausgewiesenen Motorradparkplätze werden häufig von Radfahrern belegt. Die schließen ihre Räder an den Pollern und Bügeln an, welche man aufgestellt hatte damit dort keine PKW mehr parken. Parkhäuser sind in der Regel für Krafträder tabu.

Kleiner (na ja, doch etawas größerer) Exkurs da mein Link in einem Forum schon zu Gezänk geführt hat von wegen »gilt dann nur in Deutschland da nationaler Code«: Die österreichische Variante sieht (anders als die deutsche Variante im Entwurf) keinen Beiwagen vor – und wurde als Code 111 schon vor etlichen Jahren eingeführt.

125er dürfen sie dann aber nur in .at führen – und in ein paar weiteren Ländern, teilweise mit Einschränkungen: Italien, Luxemburg, Litauen, Lettland, Portugal, Spanien und Tschechien (wenn ich mich recht erinnere). In Spanien muss man aber 3 Jahre lang schon die Klasse B haben, in Portugal mindestens 25 Jahre alt sein und in Tschechien darf es nur eine Maschine mit Automatikgetriebe sein. Ist doch schön wie alles harmonisiert wurde, oder?

Durch Frankreich und Deutschland müssen sie die 125er schieben wenn sie nach Spanien oder eben nach Luxemburg wollen. Das hält fit, das hält schlank. Für den Code 111 muss man in .at bereits 5 Jahre lang einen Vorbesitz der Klasse B haben, so kommt es jetzt auch in Deutschland.

Zu Konfus? Nein, da geht noch was? Gut, hier ein Nachschlag:

»[…] In Belgien, Frankreich, Großbritannien, Italien, Lettland, Luxemburg, Polen, Portugal, der Slowakei, Spanien und Tschechien darf man ebenso nur mit dem Führerschein der Klasse B ein Motorrad bis 125 cm³ lenken, wobei die Voraussetzungen dafür unterschiedlich sind: In Italien darf jeder mit einem Führerschein der Klasse B ein Motorrad bis 125 cm³ lenken, in Tschechien und Slowakei nur solche mit Automatikgetriebe und in Polen und Spanien muss man 3 Jahre im Besitz der Klasse B sein und in Portugal ein Mindestalter von 25 Jahren haben. In Frankreich wurde der Neuzugang wieder erschwert, nachdem es zu einer Unfallhäufung gekommen ist. In Ungarn gibt es für Besitzer eines Führerscheins der Klasse B einen B125-Kurs und in der Schweiz ein vereinfachtes Verfahren mit acht Fahrstunden ohne Prüfung, um die Klasse A1 zu erhalten. […]«
Quelle: austria-forum.org | Führerschein und Lenkberechtigung (Österreich)

Warten wir ab was am Ende dann in der FeV stehen wird und wie es angenommen wird. Die von dir angesprochenen Dreiräder wie Piaggio MP3 haben sich ja auch nicht so durchgesetzt wie man es erhofft/vermutet hatte.


JörgJörg
schrieb am 22.12.19 um 15:45 Uhr:


Hallo
schau dir bitte mal dieses Video an. Es ist nicht meins ! Zeigt aber den Vorteil von Zweiräder in der Großstadt Paris. Und achte mal wo diese Zweiräder parken.
Schaft man das 25 % der Berufpendler auf Zweiräder umsteigen ( 125 ccm ermöglicht flottes fahren auch bei 50 km Anfahrt ) und denken dann die Verkehrsämter um braucht man zu mindest in den Sommermonaten viel weniger Parkraum und die Straßen sind leerer.
Um zur Arbeit zu fahren braucht man keine 800 ccm , Schaltung im Berufsverkehr, nun ja ich fahre Automatik Auto und kenne die Bequemlichkeit


X_FISHX_FISH | https://www.600ccm.info
schrieb am 22.12.19 um 17:57 Uhr:


Du hast leider den Link zum Video vergessen.

Das Problem was ich sehe in der Praxis: Vor dem Parkhaus sind vier Stellplätze für Krafträder. Vier. Das Parkhaus selbst bietet Parkraum für 395 PKW, es dürfen aber keine Krafträder ins Parkhaus einfahren. Selbst wenn nur etwa die Hälfte der dort parkenden ihre PKW gegen Leichtkrafträder tauschen sollte: Wo soll man mal eben 200 Leichtkrafträder in der Innenstadt abstellen wenn kein Parkraum dafür vorhanden ist beziehungsweise zur Verfügung gestellt wird?

Dein Beispiel war mit 25%. Also reduziere ich auf 100 Leichtkrafträder. Es bleibt dabei: Kein Platz. Daher reicht der Anreiz für etwa 500 Euro den »Pseudo-A1« zu machen (zzgl. rund 1'000 Euro für Schutzbekleidung und vermutlich 2'000 bis 4'000 Euro für ein Leichtkraftrad) nicht als Anreiz aus etwas zu ändern.

Wer nicht in der Stadt arbeitet sondern im Industriegebiet bei einem Arbeitgeber welcher auch entsprechend viele Parkplätze für seine Angestellten anbietet wäre es vom Platz her zumindest kein Thema mehr. Nur ist das eben nicht bei jedem so.


JörgJörg
schrieb am 22.12.19 um 20:30 Uhr:


www.youtube.com | Peugeot Metropolis


X_FISHX_FISH | https://www.600ccm.info
schrieb am 22.12.19 um 23:42 Uhr:


Na ja... Was da zu sehen ist ist kein Vorteil sondern das normale französische Großstadt-Verkehrschaos. Da hättest du vermutlich auch Rom oder eine größere Stadt in Südostasien als Beispiel nehmen können.

Wo sie parken: Das wäre in .de illegal und entsprechend geahndet.


Peter MPeter M | https://motorradreiseecuador.hpage.de/
schrieb am 22.12.19 um 22:14 Uhr:



Der Vorteil liegt auf der Hand:
-Lappen 300€
-Roller 300€
-Steuer nix
-Versicherung fast nix
-Benzinverbrauch 2,5-3 l
-Reparaturen und Service alles selber
- Knöllchen für Falsch parken nie

Wo wird geparkt: Auf dem Gehweg natürlich!

Das Problem sind doch höchstens die Alki´s vor Baujahr 1965, die ohne Führerschein legal 25 km/h Roller fahren dürfen... was da alles unterwegs ist... ohne Worte!

Btw: Mit dem alten PKW Führerschein darf man auch 125er fahren!


X_FISHX_FISH | https://www.600ccm.info
schrieb am 22.12.19 um 23:53 Uhr:


Also ich finde du beschreibst den AM. Sowohl bei den Kosten wie auch beim Verhalten der Nutzer. Und der AM ist ja schon im B inkludiert.

Für den »Pseudo-A1« wirst du mit 300 Euro Kosten nicht hinkommen. Wenn wirklich erforderlich (aktuell noch etwas nebulös, da muss ich noch mal nachhaken) kommen Sehtest und Erste Hilfe Kurs dazu. Sehtest: 6,43 Euro. Neuer Erste Hilfe Kurs da der alte von vor 2015 ist: Etwa 45–60 Euro (je nach Träger). Darauf wird eventuell nicht verzichtet werden (die Kosten wären aber beim A genauso da, ebenso die Kosten in Höhe von rund 45 Euro für den Antrag auf Erweiterung und das biometrisches Passbild will auch bezahlt sein). Dann noch die 5 Doppelstunden für die Fahrpraxis. Also 10 mal 40-60 Euro. Schon mit denen alleine bist du bei 400 bis 600 Euro. Obendrauf noch die Pauschale für die Teilnahme am Theorieunterricht plus Papierkram der Fahrschule. Gehen wir mal von freundlichen 50 Euro aus. Dann sind wir bei 566 bis 766 Euro (plus Passbildkosten ).

125er Roller in gutem Zustand für 300 Euro? Hm... Den muss dann aber einer wirklich nicht mehr haben wollen.

Knolle für falsches Parken »nie«? Genau da sehe ich das größte Problem. Wo sollen die 125er Parken wenn es keine Parkplätze gibt? Knollen gibt es vom Ordnungsamt für alle. Bei der 125er ist sogar noch leichter das Kennzeichen festzuhalten – sieht man viel deutlicher als das Versicherungskennzeichen auf dem Foto vom Ordnungsamt.

»Btw: Mit dem alten PKW Führerschein darf man auch 125er fahren!« – du hast den Zusatz »wenn man ihn vor dem 01.04.1980 gemacht hat« vergessen.


treysistreysis
schrieb am 21.10.20 um 22:46 Uhr:


@Peter M:
Der alte PKW-Führerschein (3er, wenn vor dem 1.4.1980 erworben) ist eben kein reiner PKW-Führerschein. Deswegen ist das nicht ganz vergleichbar. Denn mit dem darf man ja auch kleine LKW bis 7,5 t fahren. Er ist also kein "heutiger" B, sondern einfach ein ganz eigener Schein mit eigenem Umfang. Würde man den alten 3er in einen aktuellen FS umtauschen, bekommt man deswegen ganz regulär die Klassen A1, B, C1 eingetragen (und noch ein paar mehr mit einigen Schlüsselzahlen versehen, die den Umfang dieser anderen Klassen einschränken). Der alte 3er IST also AUCH ein Motorradführerschein für Leichtkrafträder.

Genauso verhält es sich mit alten Führerscheinen aus anderen EU-Ländern. Welche alten Klassen den heutigen entsprechen, dafür gibt es eine schöne Äquivalenztabelle der EU. Damit kann dann auch vor Ort jeder Polizist in seiner Landessprache abchecken, welche Berechtigung eine alte Nicht-EU-Klasse umfasst:

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32016D1945&from=DE


PsychomilhousePsychomilhouse
schrieb am 22.08.20 um 16:41 Uhr:


Moin,

Der Beitrag im 125er Forum ist leider fehlerhaft.
Eine Bescheinigung für die erste Hilfe und einen Sehtest sind bei dem Zusatz B196 NICHT erforderlich.


X_FISHX_FISH | https://www.600ccm.info
schrieb am 22.08.20 um 16:51 Uhr:


Siehe »Update vom 09.01.2020«. Muss im Beitrag noch verändert werden, dieser ist jedoch nicht mehr editierfähig da »Thread geschlossen«.


treysistreysis
schrieb am 21.10.20 um 22:39 Uhr:


Dass der österreichische Code 111 in einigen anderen Ländern anerkannt wäre, ist ein immer wieder voneinander falsch abgeschriebener Irrtum. Man darf das in diesen Ländern GENERELL. Es ist kein Code 111 notwendig, solange die lokalen Voraussetzungen erfüllt sind (bspw. in Spanien die 3 Jahre Vorbesitz der Klasse B). Und da es nicht auf den Code 111 ankommt, darf man das dort selbstverständlich auch mit einem deutschen Führerschein, egal ob man B196 nun hat oder nicht. Es spricht also nichts dagegen, seine 125er hinten aufs Wohnmobil zu spannen und damit nach Spanien zu tingeln. Oder auch Malle mal für 1-2 Tage (oder mehr) zweiradig zu erkunden. Machen deutsche Touris ohne A1/A2/A übrigens schon seit vielen vielen Jahren, ohne Probleme weder mit Vermieter noch Polizei.


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Datum: 21.12.2019
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