Nachdem am 15.01.2013 die Novellierung der »3. Führerscheinrichtlinie« (Richtlinie 2006/126/EG vom 20. Dezember 2006) in deutsches Recht umgesetzt wurde, können Aufstiege von A1 auf A2 und A2 auf A unbeschränkt nun lediglich durch das Ablegen einer Prüfung durchgeführt werden – sofern zwei Jahre Vorbesitz der jeweils niedrigeren Klasse vorliegen.
Im Amtsdeutsch nennt sich das eine »Erweiterung« des Führerscheins um eine weitere Klasse. Die ersten Führerscheine der Klasse A2 wurden im Frühjahr 2013 ausgestellt, nach zwei Jahren Besitz A2 kann man nun auch den A unbeschränkt erwerben (beziehungsweise den eigenen Führerschein entsprechend erweitern).
Ich hab das Prozedere gerade hinter mir:
Ich habe mir etwa 2 Monate vor Ende der Frist für den Vorbesitz von 2 Jahren A2 eine Fahrschule gesucht und den Antrag bei der Führerscheinstelle gestellt.
Etwa zwei Wochen vor dem Stichtag hatte ich eine Fahrstunde mit meinem Fahrlehrer. Es sollte dabei abgeklärt werden, wie fit ich beim Fahren bin. Zudem sollten die Grundfahrübungen noch einmal – zuletzt war das vor zwei Jahren beim A2 geübt worden – aufgefrischt werden.
Der Start war ein wenig holprig. Nicht wegen meiner Fahrkünste, sondern weil nach dem Winter die Batterie der für den Führerschein A unbeschränkt notwendigen Gladius mit 72 PS gerade tot war.
Daher bin ich mit einer baugleichen, jedoch auf 48 PS gedrosselten Gladius meine Kreisel, Bremsmanöver und den Slalom gefahren. Da diese Übungen auf dem Übungsplatz ohnehin »nur« bei langsamer Geschwindigkeit stattfinden, war dies nicht weiter schlimm. Nachdem der Fahrlehrer mich etwas beobachtet hat und mit meinen Fahrkünsten zufrieden war, gab es grünes Licht für den nächstmöglichen Prüfungstermin. Diesen Prüfungstermin hatte ich am vergangenen Mittwoch.
Natürlich auf der Gladius mit 72 PS, denn auf der gedrosselten Maschine wäre die Prüfung für den A (unbeschränkt) nicht möglich gewesen.
Wie man auf dem Bild links sehen kann, habe ich die Prüfung bestanden.
Die Prüfung selbst ist schnell beschrieben: Lediglich vier Grundfahraufgaben sind vorgeschrieben, allerdings darf man davon nur eine einmal wiederholen. Für die Prüfung sind 30 Minuten vorgesehen. Ich durfte aus dem Portfolio der Grundfahraufgaben den Schrittslalom, die Vollbremsung, das Ausweichen mit und ohne Abbremsen machen. Anschließend noch eine Runde über eine für Prüfungsfahrten bekannte Motorradstrecke in der Umgebung, fertig.
Gestern waren dann auch die zwei Jahre rum und ich konnte im Tausch mit meinem alten Führerschein den neuen »Lappen« abholen.
Die Kosten:
So kam bei mir die Summe von 410 € für die Erweiterung von A2 auf A (unbeschränkt) zustande.
In Foren wird häufig gefragt, ob man die Fahrstunden vor der Prüfung machen muss. Nun ja, vorgeschrieben sind sie nicht. Aber eine fremde Maschine mit in der Regel doch mehr »Wumms« und vielleicht sogar anderen Armaturen und ABS, da sollte man schon ein paar Taler investieren um sich mit dem Gerät ein wenig vertraut machen zu können.
Sollte man die Prüfung verbocken weil man mit der Maschine nicht klarkommt, sind ebennoch einmal 200 Euro (oder mehr) fällig. Da kommt es – meiner Meinung nach – auf zwei, drei Fahrstunden nicht an. Die wären beziehungsweise sind noch immer günstiger als die Prüfung noch einmal ablegen zu müssen. Denn da wäre dann vielleicht auch noch ein weiterer Urlaubstag notwendig, den man sicherlich lieber für eine Tour mit dem Motorrad anstatt für eine weitere Prüfung opfern möchte?
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Datum: | 23.04.2015 |
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Kommentare
schrieb am 27.03.17 um 14:20 Uhr:
Darf ich fragen in welcher Fahrschule du da warst/welche Stadt?
Möchte meine Erweiterung jetzt auch machen, jedoch werden mir Kosten in Höhe von ca. 660 € – 870€ angeboten.
Je Fahrstunde wird dort mit 61,90€ berechnet.
Liebe Grüße und gute Fahrt!
schrieb am 27.03.17 um 23:16 Uhr:
Hallo Regina,
die Preise scheinen sich regional stark zu unterscheiden. Ich hab die Erweiterung im Raum Saarbrücken gemacht, die Kosten sind ja oben aufgelistet. Das war vor 2 Jahren, aktuell liegt die Fahrstunde bei der Fahrschule bei 45€. Die 61,90€ kommen mir teuer vor, kann allerdings je nach Ort normal sein.
Wie wurden die Kosten aufgeschlüsselt? Jeder braucht ja unterschiedlich viele Stunden, um auch mit Fahr-Erfahrung noch mal prüfungsfit zu sein. Oder die Fahrschule langt bei der Anmeldegebühr kräftig rein.
Generell kann es nicht schaden, sich bei mehreren Fahrschulen zu erkundigen.
Gruß,
Hackstueck
schrieb am 13.03.19 um 11:29 Uhr:
Hallo, ich bin 65 Jahre alt u. fahre seit 2013 mit dem Führerschein A2 mit einer gedrosselten Maschine. Im Kollegen Kreis spricht man immer wieder davon das ich den Führerschein ohne weitere Prüfung auf A umschreiben lassen kann. Ist das so richtig? Über eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.
m.fr.Gr.
Manfred
schrieb am 13.03.19 um 18:53 Uhr:
Hallo Manfred,
ganz ohne Prüfung geht es nicht. Nach zwei Jahren Vorbesitz A2 kann man mit einer praktischen Prüfung auf den A ohne Beschränkung erweitern. Eine Theorieprüfung ist nicht notwendig, ebenso kein Theorieunterricht und auch keine Pflichtfahrstunden.
Das Umschreiben ohne Prüfung war nur vom alten »A beschränkt« auf den A möglich wenn man den »A beschränkt« vor dem 19.01.2013 erworben hat. Seit dem es den A2 gibt ist kein solches »einfaches Umschreiben ohne Prüfung« mehr möglich.
Ich vermute du hast damals vom A1 (in der alten Klasse 3 enthalten) auf den A2 erweitert? Das war dann genau der gleiche Ablauf: Praktische Prüfung bestehen und dann neue Führerscheinklasse erhalten.
Grüße, Martin
schrieb am 06.10.19 um 12:13 Uhr:
Hallo Leute!
Ist ein 1.hilfe Kurs notwendig (den ich damals schon gemacht hatte ) um die Aufstiegsprüfung von A2 auf A nur mit einer praktischen Prüfung zu absolvieren?
LG Stefan
schrieb am 13.03.19 um 13:14 Uhr:
Hallo Stefan,
ob dein alter »Erste Hilfe Kurs« noch gültig oder nicht hängt davon ab wann du ihn gemacht hast.
Der neue, aktuell erforderliche Kurs hat 9 Stunden. Siehe § 19 FeV.
Der alte Kurs (»lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort«) hatte einen Umfang von 7,5 beziehungweise je nach Träger auch 8 Stunden. Daher ist dieser »nicht mehr gültig« wenn man den Führerschein um eine neue Klasse erweitern will. Die Mindestanforderungen werden nicht erfüllt. Daher muss man den 9-stündigen Kurs besuchen und den Nachweis darüber bei der Führerscheinstelle einreichen.
Es gab eine Übergangsregelung für jene, welche vor der Änderung des § 19 FeV ihren Kurs belegt hatten (für den aktuellen Erwerb bzw. eine Erweiterung). Diese lief am 1. April 2015 aus.
schrieb am 05.04.20 um 23:23 Uhr:
Ich habe meinen Führerschein Klasse B seit 15 Jahren und bin 31 Jahre jung. Habe ich die Möglichkeit, direkt den A2 zu erwerben?
Mein Ziel ist es, iwann den A zu erwerben ohne Theorieprüfung.
schrieb am 08.04.20 um 18:57 Uhr:
Hallo Tarik,
Ohne Theorie gibt es nur den B SZ 196 – und von dem aus kommst du nie auf A2 oder A.
Informationen dazu wirst du ja schon gefunden haben. Falls nicht: www.600ccm.info – Leichtkrafträder mit Klasse B führen (Entscheidung vom Bundesrat).
Hättest du bereits den A1 könntest du den A2 machen und dann zwei Jahre später den A, alles ohne Theorieprüfung.
Dein Weg zum A ist der A direkt, also A mit Theorieprüfung. Sollte eigentlich auch kein Problem sein wenn man schon seit 15 Jahren die Klasse B hat. So viel hat sich bei der Theorie auch nicht getan. Das packst du!
schrieb am 25.05.20 um 06:39 Uhr:
War ein erneuter Sehtest ebenfalls nötig?
schrieb am 26.05.20 um 00:02 Uhr:
Hallo Mike,
der Sehtest ist 2 Jahre lang gültig. Falls er älter ist musst du dir für 6,43 Euro einen neuen Nachweis holen.
schrieb am 02.09.21 um 15:13 Uhr:
"Ich habe mir etwa 2 Monate vor Ende der Frist für den Vorbesitz von 2 Jahren A2 eine Fahrschule gesucht und den Antrag bei der Führerscheinstelle gestellt."
Darf man das wirklich schon früher machen ? Dazu finde ich garnichts im Netz.
schrieb am 02.09.21 um 16:38 Uhr:
Hallo Jan,
Allerdings darfst du erst einen Monat vor dem Stichtag die praktische Prüfung machen. Ausgehändigt wird der neue Führerschein mit der neuen Klasse dann am Stichtag.
den Antrag für die Ausbildung darfst du natürlich früher stellen. Macht z.B. jetzt gerade im Sommer viel Sinn, die Sachbearbeiter sind teilweise in den Sommerferien mit Kind und Kegel und auf den Schreibtischen der Vertretung stapeln sich die Anträge.
Die Frist von einem Monat vor dem Stichtag ist hier zu finden:
[...] Die praktische Prüfung für die Erweiterung der Klasse A1 auf die Klasse A2 oder der Klasse A2 auf die Klasse A darf frühestens einen Monat vor Ablauf der Frist von zwei Jahren nach Erteilung der Fahrerlaubnis der Klasse A1 oder A2 oder bei Erreichen des in § 10 Absatz 1 genannten Mindestalters abgenommen werden. [...]
Quelle: § 17 FeV – Praktische Prüfung (letzter Satz im ersten Absatz).