Das Wetter hat sich heute fein gemacht. Zwar nur 8°C am Nachmittag, aber zumindest vormittags keine einzige Wolke und nach der kalten Nacht mit -8°C sprechen wir immerhin von stolzen 16 Strichen Unterschied auf dem analogen Thermometer.
Der Schnee taut auch langsam ab und ich bin natürlich fest davon überzeugt das dies alles nur aus Anlass des Ehrentages in die Wege geleitet wurde!
Endlich volljährig. Endlich kann durchgestartet werden und das Wetter will einem dies auch noch versüßen. Wunderbar, so muss das sein!
Ich denke die meisten werden schon erkannt haben das es heute nicht um meinen Schlüpftag sondern um das achtzehnte Erstzulassungsdatumsjubiläum meiner R 1150 GS geht.
Kennt noch jemand die alte Yes-Torty-Geburtstagswerbung? Müsste noch in den 1980ern oder frühen 1990ern gewesen sein wenn ich mich recht erinnere. Stromausfallszenario – oder war's in einem Zelt in der Pampa? Jedenfalls dunkel, keine Mobiltelefone aber dafür eine Kerze auf dem Yes Torty.
Ein Yes Torty habe ich nach einiger Suche gefunden und für den freudigen Anlass gekauft. Es gibt sie ja zum Glück seit ein paar Jahren wieder (zwischendurch waren sie ab 2003 komplett vom Markt veschwunden weil die Produktion eingestellt wurde).
Die Mini-Kerze als Deko habe ich mir gespart, ebenso einen schicken Kuchenteller. Das süße Teil wirkt in der Hand ohnehin deutlich größer als auf einem Teller (ist jetzt auch weniger dran als früher, ein paar Gramm fehlen).
Alles Gute liebe GS. Lass dich feiern – und das mir nichts von dem Schokozeug auf die Sitzbank kommt!
Okay, ich gebe es ja zu. Die kleine Kalorienbombe ist in meinem Bauch gelandet. So wird das nie was mit einer Größe weniger bei der Motorradkluft, aber lecker war's trotzdem. Jedoch ist der feierliche Anlass mit einem Bürokratiefehler überschattet worden, welchen ich erst jetzt die Tage erklärt bekommen habe. Das trübt die Freude. Kann aber eventuell dem einen oder anderen Ärger vermeiden wenn er den zweiten Teil des heutigen Beitrags überfliegt.
Es wird noch einen ausführlichen Blog-Beitrag geben wenn alles wieder »heile-heile« ist. Aktuell sieht's aber wie folgt aus: Meine 2000er GS hat aktuell keinen Nachweis dafür eine EG-Zulassung zu besitzen. Dabei hat sie die eigentlich – auch jetzt. Nur eben nicht schriftlich.
Die Bilder oben zeigen die Daten der aktuellen Zulassungsbescheinigung Teil I auf der linken Seite sowie rechts einen Ausschnitt vom alten Fahrzeugbrief aus dem Jahr 2000. Relevant ist das Feld »K«. Dort ist normalerweise zu finden ob es sich um eine Zulassung nach StVZO oder eben um eine EG-Zulassung handelt.
Wie man wunderbar auf der linken Seite erkennen kann (das Bild wird größer wenn man es anklickt): Meine BMW hat aktuell nur einen Strich im Feld »K« stehen.
Wie der dorthin gekommen ist konnte ich in den letzten Tagen nachvollziehen. Die Erklärung ist relativ einfach, ganz im Stil von »Piggeldy und Frederick«.
»Wohin ist der Eintrag im Feld K verschwunden?« – »Nichts leichter als das, komm mit.«
Seit 2013 fehlt also die EG-Zulassung im Feld »K«. Mir war das bisher gar nicht weiter aufgefallen, auch bei den drei Hauptuntersuchungen (seit inklusive 2015) störte es offensichtlich niemanden.
Darauf aufmerksam gemacht wurde ich von einem Reifenhändler, welchen ich um Rat bei der Wahl des neuen Pneus für die Maschine gebeten hatte: »Die hat ja gar keine EG-Zulassung weil sie so alt ist. Da muss man mit den Freigaben aufpassen!«.
Was er damit gemeint hat konnte ich dann beispielsweise auf der Freigabe von Mitas für einige ihrer Modelle nachlesen (siehe Bild links). Dort ist die Nummer der »EG-Typgenehmigung« der BMW R 1150 GS (R21) angegeben: »e1-92/61-00041«. Fehlt diese Nummer könne es bei einer Verkehrskontrolle zu Diskussionen geben.
Das sei zwar unüblich aber nicht unmöglich. Wenn man sich gerade anschaut wo überall in Deutschland »Schwerpunktkontrollen für Motorradfahrer« durchgeführt werden sollen und diese dann sicherlich umfangreich ausfallen könnten → dann doch lieber schauen das die Papiere in Ordnung sind.
Vorab: Ob der fehlende Eintrag im Feld »K« durch die Drosselung verursacht wurde oder weil von Brief und Schein zu den neuen Dokumenten (Zulassungsbescheinigung Teil I und II) gewechselt wurde, konnte ich nicht herausfinden.
Mein erstes Telefonat war mit der Zulassungsstelle. Freundlich aber bestimmt wurde mir mitgeteilt, dass ich mich wegen dem Fehler an die Dekra wenden solle. Schließlich haben die es versäumt die Änderung korrekt anzugeben. Anders wäre es wenn sie es vom Formular falsch abgeschrieben hätten. Das war aber nicht der Fall. Mir wurde auch gesagt ich solle Bargeld oder eine Geldkarte mitbringen wenn ich mit den Papieren komme. Das Ausstellen der neuen Papiere wird mich in jedem Fall etwas kosten.
Das zweite Telefonat war mit der nächstgelegenen Niederlassung der Dekra. Man versuchte mir zu helfen, gab mir aber zu verstehen das ich wegen meinem Anliegen zu der Dekra Niederlassung fahren müsse, wo ich die Änderung habe abnehmen lassen – also nach Kempten.
Dort klingelte dann wegen meinem dritten Telefonat in der Sache ein Apparat und ein freundlicher, verständnisvoller Mensch nahm sich meines Problems an. Er versuchte nachzuvollziehen war damals wohl schiefgelaufen ist.
Es sei vermutlich kein Problem die Korrektur vorzunehmen. Jedoch solle ich samt Motorrad (oder zumindest mit einem Bild vom Typenschild wenn's wieder schneien sollte) vorbeischauen. Dann könnte man das Problem genauer betrachten.
Ich teilte dem freundlichen Menschen mit, dass ich nicht gerade »um's Eck« wohne, sondern eine Anfahrt von etwa einer Stunde (ohne Stau) haben würde. Das fand er für mich jetzt auch nicht sonderlich prickelnd – erst recht nicht bei Schneefall.
Wie's damit weitergeht werde ich dann wohl demnächst berichten können. Wenn's mir mal unter der Woche während der Öffnungszeiten der Dekra für eine Fahrt nach Kempten reicht.
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Datum: | 24.03.2018 |
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Kommentare
schrieb am 25.03.18 um 09:10 Uhr:
Glückwunsch zur Volljährigkeit ...ja, die YES Torty`s
Ich zückte dann grad mal meinen Kfz Schein um mir KAWA`s Eintrag in der Spalte `K` anzuschauen ....auf was der Mensch alles achten muss - ähm kann .... Mit Gruß KAWA
schrieb am 28.03.18 um 09:08 Uhr:
Bei KAWA wird sicherlich alles in Ordnung sein. KAWA ist ja noch jung und nicht durch diverse Hände gegangen und hat diverse Novellierungen von Gesetzestexten überleben müssen – jedenfalls noch nicht ganz so viele...
schrieb am 25.03.18 um 10:39 Uhr:
Wenn du schon dabei bist schau dir auch noch Feld 17 an. Da ist bei dir ein "A" vermerkt.
Das ist vermutlich auch schon seit der Drosselung drin, denn da wurde der Zustand vom Fahrzeug verändert. Es gibt unterschiedliche Angaben für das Feld 17. Wenn ein "A" drin steht, dann bedeutet dies "abweichend von der Typgenehmigung". Dann sind Änderungen vorgenommen worden, welche im Fahrzeugschein vermerkt wurden. Beispielsweise die Drosselung.
Ein "K" wäre "konform". Das Fahrzeug entspricht also vollständig der Typgenehmigung.
Ein "E" steht für "Einzelabnahme". Das kann entweder sein weil sich jemand seinen Streetfighter auf Suzuki-Basis mit einer Triumphschwinge und Gabel von Honda umgebaut hat oder wenn das Fahrzeug vor dem 1. März 2007 längere Zeit abgemeldet war. Die maximale Stillegungsfrist betrug damals 18 Monate. Wurde die überschritten war eine Einzelabnahme notwendig.
Ein "Z" ist dann vorhanden, wenn das Fahrzeug früher im Ausland zugelassen war und dann nach Deutschland importiert und zugelassen wurde.
Hat im Ausland übrigens keine weitere Bedeutung. Felder mit Nummern sind national, Felder mit Buchstaben sind EU-weit einheitlich geregelt. Auf die kommt es also an.
schrieb am 28.03.18 um 09:11 Uhr:
Vielen Dank für den Hinweis, das wusste ich auch noch nicht (beziehungsweise hatte es nie weiter angeschaut. Wieder etwas gelernt. Wobei das wohl auch weiterhin ein »A« bleiben wird, ist ja Stahlflex eingetragen worden.
schrieb am 27.03.18 um 07:37 Uhr:
Alles gute zur Volljährigkeit! Bei meinem Gespann steht dieses Jahr immerhin schon der 50. an. Ob es sich da auch mit einem YES abspeisen lässt?
Und viel Erfolg bei Deinem Ritt durch den Bürokratie-Dschungel. Wird schon werden.
Grüße,
Martin
schrieb am 28.03.18 um 09:15 Uhr:
50 Jahre – das klingt eher nach Asbach Uralt oder wenn es eher eine Süßigkeit sein sollte eine Eszet-Schnitte.

Oder – aufgrund der Herkunft – doch eher Club-Cola und Vitalade? Wenn die Wasserlochdurchfahrt irgendwann mal kommt (oder hat sie schon stattgefunden?) hätte sich das Gespann auf alle Fälle eine Aufmerksamkeit verdient!
schrieb am 27.03.18 um 10:30 Uhr:
Herzlichen Glückwunsch zur Volljährigkeit deiner GS! Mögen Euch viele weitere, knitterfreie Kilometer gemeinsame Freude bereiten.
Ideen gern willkommen! Aktuell stehen schöne gefräste Kupplungs- und Bremshebel auf der "Haben-will-Liste" 
Am 02.06.2018 darf ich mit meiner 600er ZZR dann ihren 25. Geburtstag feiern. Weiß noch gar nicht, was ich ihr schenke
Grüße, Schnorpser
schrieb am 28.03.18 um 09:19 Uhr:
Wilbers oder Wirth hat sie im fast vergangenen Vierteljahrhundert schon erhalten? Falls nein wäre das ja auch noch eine Option?