Das die Umweltzonen in Deutschland für Motorräder keine Relevanz haben habe ich schon einmal in einem anderen Beitrag[1] erläutert. Da in Foren das eigentlich nicht neue Thema der Umweltzonen in Frankreich (unten noch ein paar Zeilen dazu) wieder für Entrüstung gesorgt hat, wurde von einigen österreichischen Forennutzern die Situation in Deutschland hinterfragt: »Wie ist das eigentlich: Können unterschiedliche Zonen in Deutschland aneinander stoßen?«.
Die überwiegende Mehrheit in den Foren: »Nein, das gibt es nicht!«. Ich sehe das anders – weil ich es fast täglich erleben darf.
Das Schild beziehungsweise die Beschilderung ist in Neu-Ulm zu finden. Sowohl Ulm wie auch Neu-Ulm haben Umweltzonen und diese sind unterschiedlich: In Ulm darf nur noch mit der grünen Plakette gefahren werden, in Neu-Ulm ist noch immer auch die gelbe Plakette ausreichend.
Daraus entsteht dann die Situation die auf dem Bild zu sehen ist: Wer (geradeaus über die Donau) nach Ulm fährt, braucht ab der Grenze zwischen den beiden Städten eine grüne Plakette. Bleibt er in Neu-Ulm (und biegt nach rechts ab) reicht gelb aus.
Verwirrend? Ja. Aber das liegt eben daran das zwei Städte direkt aneinander stoßen aber jede Stadt seine eigene Regelung hat. Dazu kommt auch noch das Ulm in Baden-Württemberg liegt während Neu-Ulm zu Bayern gehört. Das fürt auch im übrigen Alltag zu noch ein paar Besonderheiten, aber die sollen nicht das Thema sein.
Zurück zu den Umweltzonen der »Doppelstadt«. In Neu-Ulm galt rot, gelb und grün im Zeitraum zwischen 01.11.2009 und 05.11.2012. Seit dem gilt gelb und grün. Eine verschärfung der Einschränkung auf ausschließlich grün ist nicht geplant.
In Ulm galt zwischen 01.01.2009 und 01.01.2012 rot, gelb und grün. Anschließend gelb und grün und bereits seit dem 01.01.2013 dürfen nur noch Fahrzeuge mit grünen Plaketten in die als Umweltzonen ausgewiesenen Gebiete einfahren. Neu-Ulm ist bundesweit aktuell die einzige Stadt in welcher es noch eine »gelb-grüne-Umweltzone« gibt. Vermutlich glauben deshalb viele nicht daran das unterschiedliche Umweltzonen aneinander grenzen können?
2018: Ein großer Aufschrei erschüttert die Motorradforenlandschaft. Die bösen, bösen Franzosen »haben sich etwas Neues ausgedacht«: Umweltzonen in welche auch keine Motorräder hineinfahren dürfen.
Nun ja... So neu ist das nicht, denn bereits seit Juli 2016 wurden diese Umweltzonen in Frankreich eingeführt. Der Name der französischen Feinstaub-Plakette ist »Crit'Air« und was stimmt: Es sind auch Motorradfahrer betroffen. Zumimndest deren Motorräder.
In Deutschland gibt es vier verschiedene Stufen (keine, rot, gelb und grün), in Frankreich sind es sieben verschiedene Stufen.
Wasserstoff- und Elektrofahrzeuge haben eine eigene Vignette mit grünem Rand. Die von »1« bis »5« nummerierten Vignetten folgen keinem Farbschema wie es bei einer Ampel der Fall ist sondern: violett (1), gelb (2), orange (3), braun (4) und grau (5). Die siebte Stufe ist »keine Vignette«.
Meine BMW R 1150 GS erhält keine Vignette in Frankreich, da »ohne EURO-Norm und Erstzulassung vor dem 1.6.2000«. Beide Kriterien erfüllt sie perfekt.
Die »Emissionsklasse« ist als »nicht bekannt« angegeben und ihre Erstzulassung hatte sie im März 2000.
Wer keine passende Vignette am Fahrzeug hat wird zur Kasse gebeten: Seit Januar 2017 kostet das Fehlen der Vignette 68 Euro beim Motorrad oder PKW. Fehlt sie am LKW oder Bus werden 135 Euro fällig.
Nun ist es aber so das die Umweltzonen in Frankreich nicht so funktionieren wie die in Deutschland. So ist es in Deutschland in der Regel möglich auf der Autobahn durch Städte hindurch zu fahren – auch wenn rechts und links davon Umweltzonen sind. In Frankreich ist es zumindest bei einigen Städten so das auch auf den Autobahnen neben den Städten die Vignette vorgeschrieben ist, beispielsweise in Grenoble.
Der größte Unterschied bei den Zonen in Frankreich ist jedoch, dass sie »dynamisch« sind. Ich bleibe beim Beispiel von Grenoble: Am zweiten Tag von einem »Verschmutzungsalarm« tritt automatisch ein Tempolimit um 20 km/h auf den betroffenen Landstraßen, Schnellstraßen und Autobahnen in Kraft. Statt 80/110/130 km/h ist dann 60/90/110 km/h als Vmax vorgegeben.
Besteht der Alarm für 5 aufeinanderfolgende Tage dürfen nur noch Fahrzeuge mit der Vignette 1–5 (und natürlich Elektrofahrzeuge oder Fahrzeuge mit Wasserstoffantrieb) die Zone befahren. Ab dem 7. Tag dürfen nur noch Fahrzeuge mit der Vignette 1–3 (und Elektro und Wasserstoff) fahren. Dafür dürfen dann alle öffentlichen Verkehrsmittel des Großraums Grenoble kostenlos genutzt werden.
Alles unklar? Perfekt. Das waren jetzt die Regelungen für Grenoble. Ist das nun überall so? Nein. Denn in Paris gilt beispielsweise seit dem 1. Juli 2017: Von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 20 Uhr ist die Einfahrt für Fahrzeuge mit einer CritAir-Plakette 5 oder höher verboten.
Wer sich jetzt noch einmal über die Regelungen in Deutschland beschwert und sich verwundert gibt weil zwei unterschiedliche Umweltzonen »aneinander stoßen können«: Ihr könnt ja mal eine Petition machen das wir das französische Modell übernehmen könnten...
Weitere Informationen zur französischen Umweltzonenplakette bietet der offizielle Internetauftritt von »Atout France«, der Französischen Zentrale für Tourismus[2].
Bestellt werden kann die Vignette online über die offizielle Seite[3]. Vorsicht: Es gibt auch Abzockerseiten welche teilweise 15 Euro für die Vignette zuzüglich Versandkosten verlangen. Die Vignette kostet auf der offiziellen Seite 4,21 Euro inklusive Versandkosten (wenn ich die Information auf der Seite richtig verstanden habe). Da meine BMW keine Vignette bekommt werde ich keine bestellen – beziehungsweise kann keine bestellen.
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Datum: | 14.09.2018 |
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