Ein Jahr ist vergangen und die Fragestellung ist eigentlich gleich geblieben[1]. Bis auf die Jahreszahl, aus der »2021« wurde das Jahr »2022«.
Diese Woche war der neue Jugendherbergsausweis im Briefkasten. Ich habe den Briefumschlag allerdings erst heute geöffnet, es besteht ja momentan kein Bedarf für mich eine Jugendherberge aufzusuchen.
Lobenswert an dieser Stelle: die Website des DJH (Deutsches Jugendherbergswerk) ist immer top aktuell, verweist auf die jeweiligen Regelungen der Bundesländer und bietet so maximale Planungsmöglichkeit.
Leider ähnelt der Flickenteppich an Regelungen und Alarm-, Basis- und Warnstufen eher einem Handyvertragsvergleich aus den späten 1990er Jahren: man findet sich nicht ohne längeres Studium darin zurecht.
Der Briefumschlag steht demonstrativ auf einem der Alukoffer. Die sehen gerade total schick in der Garage aus und stauben langsam aber sicher ein. Wird es 2022 anders? Ich bin sehr pessimistisch. Nicht erst seit Omikron seot wenigen Tagen die Meldungen beherrscht, sondern weil die letzten beiden Jahre gezeigt haben, dass trotz Regeln und Impfangeboten das Virus immer wieder »Nachrung« bekommt. Leider.
Die Zeile »sich begegnen« auf dem beigelegten Flyer im Schreiben zeugt aber davon, dass andere deutlich optimistischer unterwegs sind. Ich versuche mich davon einfach mal anstecken zu lassen. Schaden kann es jedenfalls nicht.
Der Jahresbeitrag ist – anders als so manch andere Kosten in den letzten beiden Jahren – gleich geblieben. Daher habe ich auch keinen Anlass gesehen meine Mitgliedschaft zu kündigen. Ich hoffe einfach auf eine Entspannung im Jahr 2022... Wie auch immer die aussehen mag.
Wenn ich in einem Jahr diesen Beitrag verlinke weil ich meine neue Karte erhalten habe, werde ich ihn auch wieder lesen. Ob ich dann noch weiß was aktuell so los war? Vermutlich nicht. Weil noch mehr passiert ist. Daher zum Abschluss das aktuelle »Kuriosum Schweiz«[2].
Erstes Beispiel: »Beachten Sie: Nicht alle Impfstoffe, welche die Einreise erlauben, berechtigen auch zum Eintritt an zertifikatspflichtigen Orten (z.B. Restaurants) in der Schweiz.« Mkay. Und ich dachte die diversen Regelungen in Deutschland für jedes Bundesland wären schon fordernd...
Wenn ich also aus Bayern komme weil ich da meinen Wohnsitz habe, darf ich ohne PCR-Test in die Schweiz? Das finde ich kurios. Selbst jemand mit schweizer Staatsbürgerschaft muss bei seiner Rückkehr in sein Heimatland einen PCR-Test machen.
Besonders kurios – und daher für mich nicht so ganz nachvollziehbar:
Bevölkerung in Bayern: 13,08 Millionen (2019)
Bevölkerung in Baden-Württemberg: 11,07 Millionen (2019)
Bevölkerung in der Schweiz: 8,637 Millionen (2020)
Also dürfen rund 24 Millionen Deutsche – sofern vollständig geimpft, also etwa 67% davon (etwa 16,8 Millionen, also »knapp 2x die Bevölkerung der Schweiz«) – ohne Test in die Schweiz einreisen aber nicht (mehr) beim Einhalten der 2G-Plus-Regel auf einen Weihnachtsmarkt daheim? Mkay... Wie gesagt... Ich finde das kurios – und bleibe daheim.
Aus deutscher Sicht: seit heute (Sonntag, 5. Dezember 2021), gilt die Schweiz als Hochrisiko-Gebiet. Daher gibt es eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes. Bei der Rückkehr nach Deutschland gelten strengere Test- und Quarantänepflichten, zudem ist die »digitale Einreiseanmeldung« verpflichtend.
Ich warte dann mal auf 2022.
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Datum: | 05.12.2021 |
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