Vom 1. April bis zum 5. Mai 2019 lief bei Aral eine Aktion: Foto vom Tankbeleg machen, ins Internet hochladen und abwarten.
Bis zu drei Belege pro Kalenderwoche waren möglich, 10'000 Gewinner pro Woche sollten das Geld was sie zum Tanken ausgegeben haben in Form einer
Gutscheinkarte zurückbekommen.
Was soll ich sagen: Ich hatte Glück.
Der Brief von Aral ist angekommen, kurzes Abtasten: Ja, da ist eine Karte drin.
Ich hatte ein paar Belege hochgeladen. Einmal vom PKW, die anderen warem Belege vom Tanken mit dem Motorrad. Welcher Beleg gezogen wurde wusste ich nicht, denn ausgerechnet in der Woche
hatte ich sowohl vom PKW wie auch vom Motorrad einen Beleg hochgeladen.
Also Spannung bis zum Schluss mit Happy End: Der Beleg vom PKW ist es geworden. Daher habe ich nun einen Tankgutschein über 75 Euro gewonnen. Dann ist ja schon mal die Hälfte vom Selbstbehalt des Teilkaskoschadens[1] »refinanziert«.
Wobei... Wegen dem verlängerten Wochenende und denn allgemein sowieso hohen Kraftstoffpreisen ist der Gutschein wohl schnell aufgebraucht. Tagesaktuell 1,609 Euro für einen Liter E10. Da brauche ich sicherlich keine 36 Monate bis die 75 Euro aufgebraucht sind.
Ansonsten: Regen. Der restliche Nachmittag wird wohl im Trockenen daheim verbracht. Da wird dann auch kein E10 verbraucht.
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht.
Datum: | 31.05.2019 |
Teilen: |
Permalink BB-Code Einfach per Klick auf den Button markieren und anschließend mit der Tastenkombination Strg+C in die Zwischenablage kopieren |
Weitere Artikel des Autors: »Wieso fährst du im Winter nicht Motorrad?« – »Darum.« Ein paar Zeilen für die Leute, welche ein paar Höhenmeter tiefer leben Internationales XJ6 Treffen (nur zum Essen besucht) Ein kurzer, abendlicher Besuch – damit ich endlich einmal anwesend war Ist ein Vordatieren der Vignette möglich? Zumindest bei der für Autobahnen in Österreich kein Problem Bremsenentlüftung Set Modell »Fernost« Günstig und völlig ausreichend Schilder in Österreich: Höchstgeschwindigkeit innerorts Recht viele »sehr besondere« Abweichungen zur Regelung in Deutschland |
Kommentare
Dieser Beitrag hat noch keine Kommentare erhalten.