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Die Antworten auf meine Anfragen bezüglich »Reifen mit DOTxx17 auf Lager?« sind da

»Wir haben keine alten Reifen, Lagerhaltung ist teuer!«

Home » Wartung » Antrieb

In den Kommentaren zu meinem Beitrag zur Reifensuche 2018[1] wurde eifrig diskutiert. Daraus entstand die Idee bei Händlern anzufragen was sie so auf Lager haben. Die Antworten auf meine E-Mails bezüglich »Haben Sie den Mitas E07 Dakar mit einem DOT aus 2017 noch auf Lager« sind mittlerweile ein­ge­troffen. In den letzten beiden Tagen habe ich ein paar Händler an­ge­schrie­ben, per Telefon waren sie nicht erreichbar. Ansage vom Band »Gerade mächtig viel los, daher können wir nicht ans Telefon – schicken Sie uns einfach eine Mail!«.

Tja... Ich bin wohl eine neue Generation von Kunden. Gezüchtet und geformt durch die teilweise sinnfreie Rechtssprechung beziehungsweise rechtlichen Vorgaben in Deutschland.

Bislang haben wohl alle Anfragen zur DOT darauf abgezielt, dass niemand »alte Reifen« geliefert bekommen möchte. Dank der Novellierung der (situativen) Winterreifenpflicht in Deutschland (mit Wegfall der situativen Winterreifenpflicht für einspurige Fahrzeuge) gibt es nun also eine völlig neue Käuferschicht: Ich bin ein potenzieller »Alt-Motorradreifen-Käufer«.

Es scheint tatsächlich schwerer zu werden als erwartet. Mein Geld konnte ich also noch nicht in Reifen umwandeln. Es liegt noch immer bei mir beziehungsweise auf meinem Konto. Genau so wie auch noch immer beziehungsweise wieder der Schnee in Deutschland herumliegt und vielen den Saisonstart vermiest. Nur liegt der Schnee (spärlich) auf der Abdeckplane der BMW und davon lassen sich leider auch keine neuen Pneu kaufen.

Seit dem Wochende zurück: Der Schnee
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(Scheinbar) schwierig in Reifen umzuwandeln: Geld
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Die mutmaßlich vorbereiteten Textblöcke in den Antwortmails beinhalten nahezu identische Informationen. Ich dampfe das einfach mal ein:

  • »Reifenlager sind teuer, daher beziehen wir direkt von den Herstellern und haben somit die Reifen aus aktuellster Produktion.«
  • »Wir halten unser Lager klein. Sehr kurze Lieferzeiten können wir dennoch garantieren. So kommen sie in den Genuss von so kurz wie nötig gelagerten Reifen gepaart mit maximaler Reifenverfügbarkeit.«
  • »Wir haben nur fabrikneue Reifen deren Produktionsdatum nur wenige Wochen zurückliegt. Sie erhalten neue Ware!«
  • »Maximal drei Jahre alte Reifen dürfen als Neuware verkauft werden. Bei richtiger Lagerung verlieren die Reifen nichts an ihren Eigenschaften bis sie fünf Jahre alt sind. 10 Jahre alte Reifen sollten Sie ersetzen.«
  • »Sollte Ihnen der Reifen wider Erwarten doch zu alt sein, können Sie von ihrem Widerrufsrecht gebraucht machen.«
  • »Die von Ihnen angefragten Reifenmodelle haben wir fabrikneu in unserem Lager beziehungsweise sie befinden sich im Zulauf.«

Ich gehe davon aus, dass die Damen und Herren gar nicht nachgelesen haben was ich eigentlich will (ich will »alte Reifen«), sondern gleich mal händisch oder einen unsäglichen »Assistenten« nutzend die Textblöcke für »Kunde hat Angst er bekommt einen Reifen aus dem letzten Jahrtaustend« gezückt und mir zugeschickt haben.

Telefonisch habe ich bei zwei Reifenhändlern in der Region immerhin mit Menschen sprechen können. Die haben mein Problem erkannt, der eine wusste sogar worum es geht: »Ich verstehe Sie, ich bin selbst betroffen!«.

Aber: Beide Händler sagten mir sie können mir nicht garantieren eine bestimmte DOT-Marge oder überhaupt DOT von 2017 liefern zu können. Weil ihr Zulieferer so etwas nicht anbietet. »Wunsch-DOT« sei also nicht möglich. Die Nachfrage nach Motorradreifen sei wie im Frühjahr üblich recht hoch.

Was kann man also machen? Auf gut Glück via Internet selbst bestellen. Die Reifenhändler wären jedenfalls recht unglücklich wenn man bei ihnen Reifen bestellt und dann nicht abnehmen will. Zudem hat man bei denen kein Widerrufsrecht an der Ladentheke bei einwandfreier Ware.

Tja... »Was tun?« sprach Zeus, »die Götter sind besoffen und der Olymp ist voll­gekotzt«.

Die Winterreifenregelung mit Speedindex hätten sie mal lieber an der Erst­zulassung vom Motorrad und nicht an der DOT vom Reifen festmachen sollen. Schließlich fuhren andere 20, 30 Jahre lang legal und ohne Probleme mit den M+S-Winterreifen auf diversen Straßen herum. Und auf einmal soll das jetzt nicht mehr sicher/legal sein?

Ich sage »Prost mein lieber Zeus, jamas!«.



Kommentare

TorstenTorsten | http://www.motorrad-tour-online.de
schrieb am 21.03.18 um 12:27 Uhr:


Na ja, das gibt es bisher ja auch eher selten bis gar nicht. Ein Kunde fragt, ob er irgendwelche alten "gut abgehangene" Reifen haben kann? Ich schätze, die hatten tatsächlich noch nie mit so einem Problem zu tun...

Btw:
Ich gehe mal schwer davon aus, dass die Reifenindustrie innerhalb dieses Jahres noch irgendeine Art Lösung finden wird. Die Menschheit überlegt, wie der Mars am besten zu erreichen ist und wir schaffen es nicht mal Stollenreifen bist 210 km/h zu zertifizieren?


X_FISHX_FISH | https://www.600ccm.info
schrieb am 21.03.18 um 13:56 Uhr:


Ich habe in den letzten knapp drei, vier Wochen diverse Beiträge, Vermutungen, Gerüchte und Ideen gelesen. So kam z.B. die Frage auf was passiert wenn »unglücklicherweise« die DOT beschädigt wird das man die letzte Ziffer nicht mehr lesen kan. Die Antwort folgte auf dem Fuße: »Reifenflanke stark beschädigt, Reifen muss ersetzt werden«.

Das zeigt dann aber wohl auch auf welche wilden Ideen manche durch die unsägliche und - mal wieder - nicht durchdachte Rechtssprechung in Deutschland kommen.

Laut ADAC (Veröffentlichung von 07/2017 mit Bezug auf die Änderung zum 01.01.201 greifen die Änderungen im § 36 nicht für Motorräder, da übergeordnete EU-Richtlinien den deutschen Fauxpas aushebeln würden:

»[...] Auf Motorrädern, die über eine nationale Betriebserlaubnis aber keine EG-Betriebserlaubnis (gilt für serienmäßig gefertigten Motorräder bis ungefähr Mitte 1999) verfügen, dürfen nur noch M+S-Reifen gefahren werden, die bis zum Jahresende 2017 (vor dem 1.1.201 gefertigt werden bzw. wurden.

Für serienmäßig gefertigte Motorräder mit EG-Betriebserlaubnis (ab ungefähr Mitte 1999) ist die Verwendung von Reifen mit M+S-Kennzeichnung und geringerem Speed-Index in den angewendeten EU-Richtlinien und EU-Vorschriften grundsätzlich erlaubt (Richtlinie 97/24/EG u. VO (EU) 3/2014). Für diese Motorräder regeln übergeordnete Vorschriften die Verwendung von M+S-Reifen mit niedrigerem Speed-Index. Die Änderungen in der StVZO § 36 greifen nicht.«


Quelle: https://www.adac.de/..zeichnung_Motorradreifen_335kB_29839.pdf

So... Jetzt wird's ganz lustig: Meine BMW hat definitiv eine EG-Zulassung. Stand so im ersten Brief (den ich noch habe) bzw. ist auch bei anderen R 1150 GS mit EZ im Jahr 2000 in den Papieren (Teil I und II) zu finden. Da sie jedoch gedrosselt war wurde dies gestrichen und bei der »Rückrüstung auf Originalzustand« nicht wieder in die Papiere eingetragen. Somit habe ich im Feld »K« nur einen Strich und nicht die »e1-92/61-00041« stehen. Auf diese wird aber z.B. in der Reifenfreigabe von Mitas für den E07 und E07 Dakar (aka E07+) verwiesen.

Und wo wir gerade beim Lachen sind: In Foren wird darauf hingewiesen, dass die Richtlinie 97/24/EG von der Richtlinie 168/2013/EG ersetzt wurde, welche selbst in Artikel 81 die Aufhebung der 97/24:

»Artikel 81 – Aufhebung

(1) Unbeschadet des Artikels 77 werden die Richtlinie 2002/24/EG sowie die Richtlinien 93/14/EWG, 93/30/EWG, 93/33/EWG, 93/93/EWG, 95/1/EG, 97/24/EG, 2000/7/EG, 2002/51/EG, 2009/62/EG, 2009/67/EG, 2009/78/EG, 2009/79/EG, 2009/80/EG und 2009/139/EG mit Wirkung vom 1. Januar 2016 aufgehoben.«


Quelle: https://eur-lex.europa.eu/../TXT/?uri=celex%3A32013R0168

Somit bezieht sich der ADAC in seinem Schreiben auf eine Regelung, welche seit 01.01.2016 nicht mehr existiert (da aufgehoben) - und die Richtlinie welche sie aufhebt ist ihrerseits schon von 2013... Welche Richtlinie nun tatsächlich den Speedindex von M+S Reifen für Motorräder überhaupt noch regelt? Keine Ahnung. Die Tests für die »Schneeflocke im Berg« für »echte Winterreifen« kann man angeblich mit den Motorradreifen wegen der vorgeschriebenen Prüf­methoden nie durchführen?

Abschließend: Meine BMW schafft 195 km/h laut Papier. In drei Tagen wird sie volljährig (EZ am 24.03.2000). Ich glaube nicht das sie wirklich noch die 195 km/h schafft. Mit mir drauf sowieso nicht, bin ja eher gemütlich unterwegs.

Das letzte Fahrzeug das ich tatsächlich bis an die maximale Geschwindigkeit auf dem Papier getrieben habe war mein Golf V mit 55 kW... Die 164 km/h Vmax waren aber auch (relativ) schnell erreicht. Hab's mit GPS überprüft, er hat's gepackt (bergab mit Rückenwind).


StandardStandard
schrieb am 22.03.18 um 13:08 Uhr:


Meine Reifen für Zette und DR sind letzte Woche von Mopedreifen geliefert worden. Beide sind noch von 2017 (der BT45 sogar aus der KW 7). Ich meine mich zu erinnern, das Mopedreifen in einem Blog/whatever Eintrag zu dem Thema geschrieben hat ausreichend 2017 M+S Reifen für dieses Jahr auf Lager zu haben.
Ich würd dort mal anfragen oder es drauf ankommen lassen.


X_FISHX_FISH | https://www.600ccm.info
schrieb am 22.03.18 um 19:14 Uhr:


Danke für den Tipp mit mopedreifen.de, den Händler kannte ich schon dank der vielfach verlinkten Information zum M+S-Reifenproblem ab 01/2018. Leider hat er keine Mitas E-07 Dakar für meine BMW im Sortiment.

Ich warte aktuell auf einen Rückruf vom ADAC. Leider schon seit 24 Stunden. Wird wohl heute auch nicht mehr kommen? Ich hatte wegen dem oben verlinkten .pdf vom ADAC nachgefragt. Der freundliche Mensch am Telefon konnte mir leider nicht weiterhelfen, hat mein Anliegen an die Technik weitergeleitet.


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Datum: 20.03.2018
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