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Neue Zulassungsbescheinigung Teil I und II

Eintragung der Leistungsänderung in die Papiere

Home » Knowhow » Rechtliches

Gestern hatte ich ausführlich über meinen Besuch bei der Dekra und der Haupt­untersuchung berichtet[1]. Die ebenfalls dort abgenommene Leistungsänderung von 37 auf 45 kW musste aber noch in die Papiere eingetragen werden. Daher habe ich heute um kurz nach halb 10 eine Nummer gezogen und mich auf die Bank zu den übrigen Wartenden gesetzt.

Zulassungsstelle: Mal wieder eine Nummer ziehen
Zulassungsstelle: Mal wieder eine Nummer ziehen

Schon zur Öffnung der Türen anzustehen macht wenig Sinn, das habe ich vor Jahren schon einmal ausprobiert. Dann sitzt man nur mit Dutzenden herum beziehungsweise muss stehen weil die Sitzplätze nicht ausreichen.

Diesmal musste ich nur etwa 10 Minuten warten, dann konnte ich die diversen Papiere am Schalter vorlegen.


Mit dabei waren natürlich auch die alten Zulassungsbescheinigungen Teil I und II, welche ich zuvor aber noch daheim fotografiert habe. Denn den Teil I sieht man nach einer Änderung nicht wieder, da dieser einbehalten wird.

Zulassungsbescheinigung Teil I (37 kW)
Zulassungsbescheinigung Teil I (37 kW)
Zulassungsbescheinigung Teil II (37 kW)
Zulassungsbescheinigung Teil II (37 kW)

Im neuen Schein und Brief sind nun die Angaben entsprechend des Gutachtens der Dekra verändert worden. Neben der Leistungssteigerung auf 45 kW sind auch die Stahlflexleitungen vorne[2] wie hinten[3], sowie die Fußrasten von LSL[4] eingetragen worden.

Zulassungsbescheinigung Teil I (45 kW)
Zulassungsbescheinigung Teil I (45 kW)
Zulassungsbescheinigung Teil II (45 kW)
Zulassungsbescheinigung Teil II (45 kW)

Aus dem »-« unter Punkt 14 wurde jetzt »Emissionsklasse nicht bekannt«. Ob das mit der Leistungssteigerung zu tun hat oder ob dies jetzt bei allen neu ausgestellten Zulassungsbescheinigungen automatisch eingetragen wird ist mir nicht bekannt.

Die neue Zulassungsbescheinigung Teil II (der frühere Fahrzeugbrief) habe ich übrigens bekommen weil bei einer Leistungssteigerung immer ein neues Dokument ausgestellt werden muss. Das hat natürlich dann auch die Kosten für den Besuch bei der Zulassungsstelle etwas angehoben.

Auf der Website der Zulassungsstelle Neu-Ulm[5] heißt es eigentlich wie folgt:

Berichtigung wegen technischer Änderung Notwendige Unterlagen:
  • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
  • technisches Gutachten
  • Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief (soweit Angaben sich ändern)
Gebühr: 11,70 Euro

Die zusätzlichen 3,40 Euro waren fällig da eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt werden musste. Bei anderen technischen Änderungen sind tatsächlich nur 11,70 Euro fällig, da nur eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein) ausgestellt werden muss.

Stempel auf der Zulassungsbescheinigung Teil II
Stempel auf der Zulassungsbescheinigung Teil II
Quittung: 15,10 Euro für die neuen Papiere
Quittung: 15,10 Euro für die neuen Papiere

Damit der Ordner mit den gesammelten Unterlagen meiner Fahrzeuge wieder ein klein wenig dicker wird, habe ich dafür die ungültig gestempelte Zulassungsbescheinigung Teil II mit den 37 kW behalten dürfen.

Die Gesamtkosten für die Eintragung der Leistungsänderung belaufen sich somit auf:

44,00 Euro für die Änderungsabnahme nach § 19 (3) StVZO (bei der Dekra)
15,10 Euro für die Eintragung bzw. Ausstellung der neuen Zulassungs­be­scheinigungen
==========
59,10 Euro

Knapp 60 Euro für die Eintragung der Leistungssteigerung sowie der Stahlflexleitungen und den Fußrasten. Nicht unbedingt teuer aber eben auch wieder Kosten.



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Datum: 03.09.2013
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